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Frage von Christian R. •

Frage an Niels Annen von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

(...) in Deutschland ist die “Conversion Therapie” eine zugelassene Methode, die Homosexuelle "umpolen" soll und das zum Teil mit Therapieformen, die psychische Schäden hinterlassen können. Sind Sie wirklich der Meinung, dass Homosexualität krankhaft ist? (...)

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rosenkranz,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Meine Meinung ist ganz eindeutig: Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. "Behandlungen" wie die Konversions- oder Reparativtheorie sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden, strafbar. Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verstoßen zudem gegen ihre Pflichten zur Wahrung wissenschaftlicher Standards, wenn sie schädliche Behandlungen anbieten und durchführen. Das muss entsprechend geahndet und unterbunden werden. Die Konversionstherapie ist darüber hinaus kein Leistungsgegenstand in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In der SPD selber ist auf der Bundeskonferenz der SPDqueer 2016 beschlossen worden, Konversionstherapien zu bekämpfen. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter diesem Link https://spdqueer.spd.de/fileadmin/user_upload/Beschlussbuch_Bundeskonferenz_2016_-_aktualisiert.pdf auf Seite 20.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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