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Frage von Heribert H. •

Frage an Niels Annen von Heribert H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Annen,
halten Sie das Reinheitsgebot heute noch für Sinnvoll? Das Reinheitsgebot ist aufgrund der Großbrauereien bereits verwässert (siehe: https://youtu.be/a998jInVAZQ) oder Ablehnung der Unesco zum Reinheitsgebot. Sollte nicht das Reinheitsgebot wieder in seiner Usprungsform eingesetzt werde oder komplett abeschafft werden?
Freundliche Grüße
H. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter HErr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu Ihrer Frage und dem NDR-Bericht, den Sie verlinkt haben, vorab eine Bemerkung: Das Deutsche Reinheitsgebot ist keine gültige Rechtsvorschrift. Die Vorgaben wurden zum Teil in das „Vorläufige Biergesetz“ übernommen, das Anforderungen für die Bierherstellung regelt. Demnach dürfen für untergäriges Bier ausschließlich Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.

Diese Regel gilt allerdings nur für die Zutaten. Zusatzstoffe wie PVPP (Polyvinylpolypyrrolidon), das bei der Bierherstellung als Verarbeitungshilfsstoff zum Klären zugegeben und anschließend rausgefiltert wird, sind erlaubt und brauchen nicht gekennzeichnet zu werden.

Aus Verbrauchersicht ist das natürlich höchst unbefriedigend, da bin ich Ihrer Meinung. Wir fordern in der SPD-Fraktion daher eine lückenlose Kennzeichnung, damit der Einsatz solcher Hilfsstoffe transparent wird für Verbraucher*innen. Sie sollen selbst entscheiden können, ob sie Bier kaufen wollen, bei dem Plastik zum Klären eingesetzt wurde - zumal es Bierbrauer gibt, die bewusst auf solche Stoffe verzichten.
In der Tat ist zu überlegen, ob die Auslobung "nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut" nicht an Kriterien geknüpft werden sollte, die den Verbrauchererwartungen entsprechen sollten. Denn offensichtlich passt der Einsatz von PVPP zum Klären von Bier nicht zu dem, was Verbraucher*innen vom "Reinheitsgebot" erwarten. Damit sollte sich die Lebensmittelbuchkommission befassen. Denn die SPD-Bundestagsfraktion hat in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU/CSU eine Reform der Arbeit der Lebensmittelbuchkommission initiiert. Danach sollen die Erwartungen der Verbraucher*innen an ein Produkt, seine Inhaltsstoffe und seine Bezeichnung Richtschur für die Lebensmittelbuchkommission sein.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen, MdB

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