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Nicole Maisch
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Frage von Marianne N. •

Frage an Nicole Maisch von Marianne N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Maisch,

ich habe davon Kenntnis bekommen, daß in einem Tafelladen im Main-Kinzig-Kreis den Bedürftigen Pizzen "verkauft" wurden (sie bezahlen einen kleinen Betrag für das Lebensmittelpaket), in denen sich der Hinweis befand, daß das Lebensmittel Metallteile enthalten kann.

Diese Waren wurden sicherlich aus dem Handel genommen, um Verbraucher nicht zu gefährden

http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/start/bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.ss_aktuelle_warnungen

und diese landen dann in Tafelläden? Ich bin fassungslos! Sollen nur die wohlhabenden Verbraucher geschützt werden? Genießt der sozialbenachteiligte Bürger in diesem Land keine Grundrechte mehr?

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, daß sowas nie wieder passiert!

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Nuiding

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Nuiding,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich kann Ihre Empörung sehr gut verstehen. Kein Mensch darf Lebensmittel ausgehändigt bekommen, die eine Gesundheitsgefahr darstellen. Dies findet sich auch in den deutschen und europäischen lebensmittel- und hygienerechtlichen Regelungen wieder. Karitative Lebensmittelausgabestellen haben hier die gleichen Vorgaben einzuhalten, wie jeder andere Lebensmittelbetrieb auch. In dem von Ihnen geschilderten Fall muss man davon ausgehen, dass in den Pizzen Metallteilchen enthalten sein können. Darüber hinaus besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass Metallteilchen im Magen-/Darmtrakt Verletzungen verursachen können. Auch ein angebrachter Warnhinweis auf der Verpackung ändert an der Tatsachenlage nichts. Das Produkt ist nicht verkehrsfähig und darf nicht an Menschen abgegeben werden.

Aufgrund Ihres Hinweises haben wir beim Bundesverband der Tafeln nachgefragt und den Verdacht vorgetragen. Die Pressesprecherin Frau Assig hat nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tafel-Mitglieder, sich Tafel-Grundsätzen unterworfen haben, die eindeutig die Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften festschreibt. Sie hat den Verdacht sehr ernst genommen und Nachfragen bei den Tafelläden in der Region Main-Kinzig-Kreis zugesagt. Schriftlich hat sie uns dann darüber informiert, dass die Tafeln in Gelnhausen und Hanau abgefragt wurden. Beide Ausgabestellen haben in den letzten Monaten bzw. Jahren keine Tiefkühlpizzen verteilt. Weitere Auskünfte von Tafelanlaufstellen stehen noch aus.

Frau Assig hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass es sich bezüglich der Zugehörigkeit der Vergabestelle auch um eine mögliche Verwechslung handeln könnte. Denn neben den Tafeln gibt es weitere Vereine, die Lebensmittel sammeln und spenden, die zwar unter einem anderen Namen agieren, aber von der Bevölkerung als „Tafel“ wahrgenommen und bezeichnet werden. „Tafel“ darf sich jedoch nur nennen, wer vom Verband der Tafeln das Recht zum Tragen dieses Namens zuerkannt bekommt. Wer den Namen „Tafel“ rechtmäßig tragen will, verpflichtet sich zur Anerkennung der Tafel-Grundsätze und der Satzung des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V.

Um eine weitere Klärung herbei zu führen, würde ich Sie bitten, uns den Ausgabeladen konkret zu benennen. Ich werde mich dann mit dem Laden in Verbindung setzen. Wir müssen dafür sorgen, dass eine Ausgabe von nicht verkehrsfähigen Lebensmitteln unterbunden wird. Für eine direkte Rücksprache stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen in meinem Berliner Büro zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maisch