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Nicole Hoffmeister-Kraut
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Frage von Rolf K. •

Frage an Nicole Hoffmeister-Kraut von Rolf K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

An die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des
Landes Baden-Württemberg
Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Sehr geehrte Frau Ministerin,
im Rahmen meines Umzuges und Kauf einer Wohnung in Baden-Baden habe ich erfahren, dass bei uns im Land Baden-Württemberg ausländische Investoren keine Grunderwerbssteuer zu zahlen haben.
Ist dieses korrekt? Und falls ja, worauf beruht diese Regelung?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre freundliche Antwort
mit den besten Grüßen
R. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. April 2018 über die Seite www.abgeordnetenwatch.de.

Der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises ist mir sehr wichtig. Die öffentliche Plattform abgeordnetenwatch.de halte ich hierfür jedoch für kein geeignetes Medium. Es gibt verschiedene andere Möglichkeiten, um mit mir direkt in Verbindung zu treten: per E-Mail an nicole.hoffmeister-kraut@cdu.landtag-bw.de, über das Kontaktformular auf meiner Internetseite www.hoffmeister-kraut.de/kontakt oder per Post an mein Wahlkreisbüro, Bahnhofstraße 22, 72336 Balingen.

Zu Ihrer Anfrage hinsichtlich der Zahlung der Grunderwerbsteuer durch ausländische Investoren habe ich gerne das baden-württembergische Finanzministerium um Auskunft gebeten. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass die Grunderwerbsteuer abgesehen von den Steuersätzen nach bundeseinheitlichen Regelungen erhoben wird. Die Grunderwerbsteuer besteuert Rechtsgeschäfte an inländischen Grundstücken. Grunderfordernis ist hierbei ein Wechsel des Rechtsträgers in Bezug auf ein solches Grundstück. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um einen in- oder ausländischen Rechtsträger handelt.

Manche Investoren (sowohl in- als auch ausländische) versuchen, über Anteilskäufe an Grundstücksgesellschaften die Entstehung von Grunderwerbsteuer zu vermeiden (sog. Share Deals). Der Gesetzgeber hatte für diese Fälle zwar Vorkehrungen getroffen, um das Steueraufkommen zu sichern. Dennoch ist es Investoren unter gewissen Umständen, insbesondere unter Einhaltung bestimmter Beteiligungsgrenzen, möglich, eine Grunderwerbsteuerbelastung zu vermeiden. Derzeit suchen Gesetzgeber und Finanzverwaltung auf Bundes- und Länderebene nach einer Lösung, solche Vermeidungsstrategien weiter einzudämmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

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