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Nicole Bracht-Bendt
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Frage von Hans-Peter M. •

Frage an Nicole Bracht-Bendt von Hans-Peter M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bracht-Bendt,

ich möchte Sie fragen, ob Sie folgende Maßnahmen gegen unterhaltspflichtige, aber säumige Personen begrüßen und das Anliegen unterstützen, ihnen eine bessere Rechtsgrundlage zu geben:

Nach Medienberichten setzen einige Kommunen in Deutschland, namentlich Hannover und Dresden, Pkw-Wegfahrsperren ein, um Väter (seltener Mütter), die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen wollen, zur Begleichung ihrer Unterhaltsverpflichtungen zu bewegen. Das Argument: Wer Geld für sein Auto hat, hat auch Geld für sein Kind.

Darüber hinaus hält das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht die Entziehung des Führerscheins in diesen Fällen für "rechtlich zulässig" und "sinnvoll", wie der Institutsleiter auf einer Konferenz im März 2013 referierte. Diese Sichtweise scheint sich aber noch nicht überall durchgesetzt zu haben bzw. die Rechtslage scheint nicht eindeutig zu sein.

Die genannten Maßnahmen werden in anderen Ländern bereits seit langer Zeit erfolgreich angewandt.

Nach Schätzungen (genaue amtliche Statistiken gibt es dazu leider nicht) kommen in Deutschland etwa 500.000 Unterhaltspflichtige nur zum Teil oder überhaupt nicht ihren Unterhaltspflichten nach. Zwangsvollstreckungen gegen sie laufen oft ins Leere, da sich die Betroffenen trotz Vermögen oder Einkommen häufig arm rechnen.

Was können Sie - neben den oben genannten Maßnahmen - tun, um die vielen allein erziehenden Mütter endlich wirkungsvoll in ihrem Bemühen um dringend notwendiges Geld für ihre Kinder zu unterstützen?

Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Maier

Quellen:

http://www.frauenzimmer.de/cms/kinderstube/familie/unterhalt-was-kann-man-tun-wenn-der-vater-nicht-zahlt-2c5ba-b1e7-15-1433579.html

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Fuehrerschein-weg-fuer-saeumige-Vaeter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maier,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Die FDP war immer der Ansicht, dass die Nichtzahlung von Unterhaltsvorschuss kein Kavaliersdelikt ist. Unterhaltsvorschuss nicht zu zahlen, ist nach § 170 StGB eine Straftat. Es können sogar Pfändungsmaßnahmen gegen das Eigentum des Unterhaltsschuldners angeordnet werden. Wir halten deshalb grundsätzlich den Einsatz von Wegfahrsperren für rechtlich vertretbar. Allerdings ist die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Wenn jemand auf sein Auto für seine Erwerbstätigkeit angewiesen ist, wäre es nicht verhältnismäßig, das Auto per Wegfahrsperre zu entziehen. Es würde auch dem Kind nicht nützen, wenn der Vater (meist sind es ja leider die Väter, die den Unterhalt nicht zahlen) seine Arbeit nicht ausüben könnte. Insofern kommt es immer auf den Einzelfall an.

Mit dem Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz haben wir in dieser Wahlperiode den Zugriff auf die Konten des Unterhaltsschuldners erleichtert. Wir haben auch die Antragstellung verbessert und die Jugendämter verpflichtet, dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, Informationen herauszugeben, die ihm helfen, selbst gegen den Unterhaltsschuldner vorzugehen. Damit wollen wir erreichen, die Rückholquote, die in den Bundesländern zwischen 18 und 25 Prozent liegt, zu erhöhen. Wir werden in der nächsten Wahlperiode evaluieren, ob das Gesetz seine Ziele erreicht hat und ggf. nachsteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Bracht-Bendt