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Nicola Beer
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Frage von Udo F. •

Frage an Nicola Beer von Udo F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Beer,

Bei der letzten Bundestagswahl konnten fast 16% der Wählerstimmen bei der Sitzverteilung im Bundestag nicht berücksichtigt werden, da viele Parteien - u.a. die FDP - an der 5%-Hürde scheiterten. Um gegen derart verzerrten Wählerwillen sowie die möglicherweise daraus resultierende Politikverdrossenheit vorzugehen, gab es Vorschläge zur Einführung von Ersatzstimmen im Wahlrecht (d.h. Nummerierung der Präferenzen auf dem Wahlzettel). Derartige Ersatzstimmen gäben z.B. die Möglichkeit zur Angabe von Alternativstimmen bei der Parteilistenwahl/Zweitstimme und/oder zu einer integrierten Stichwahl bei der Direktkandidatenwahl/Erststimme.

Die derzeitige Regelung von Überhang- und Ausgleichsmandaten im Bundestagswahlrecht zielt auf die Vermeidung von negativem Stimmgewicht, wird jedoch voraussichtlich zu einem deutlichen Anstieg der Abgeordnetenzahl im nächsten Bundestag führen. Vorschläge zur Vermeidung eines aufgeblähten Parlaments sehen u.a. eine Verrechnung der Überhangmandate mit Landeslistensitzen anderer Länder vor (z.B. solchen, in denen die betroffene Partei vergleichsweise schlecht abschneidet).

Für wie problematisch halten Sie die beiden angesprochenen Folgen des derzeitigen Wahlrechts und wie stehen Sie zu den genannten Vorschlägen? Sollte Ihre Partei eine Wahlrechtsreform befürworten, welche weiteren Punkte wären aus Ihrer Sicht wichtig?

Mit besten Grüßen,

Portrait von Nicola Beer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de, die ich sehr gerne als Bundestagskandidatin beantworte.

Die Freien Demokraten haben bei der Reform des Bundestagswahlrechts im Jahr 2013 mitgewirkt. Es galt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen – insbesondere den Ausgleich von Überhangmandaten. Angesichts der komplexen Rechtsmaterie und des sehr geringen Spielraums, die uns die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ließ, war dies keine leichte Aufgabe.

Bereits damals haben wir erklärt, dass wir beobachten müssen, wie sich das neue Wahlrecht auswirkt. Bei zu starkem Anwachsen der Zahl der Mitglieder des Bundestages werde die FDP darauf dringen, dass der Bundestag nicht dauerhaft zu groß wird.

Dazu stehen wir nach wie vor und gehen offen in die Diskussion um die beste Lösung. Beim Konzept der Ersatz- bzw. Alternativstimme bin ich jedoch sehr kritisch. Ich bin bei denen, die meinen, dass die Stimmabgabe vorbehaltlos und bedingungsfrei erfolgen muss – etwas Anderes wäre mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.

Was die Verrechnung von Überhang- und Ausgleichsmandaten angeht, handelt es sich um die zentrale Frage der zurückliegenden und aktuellen Reformdiskussionen. Auch hier sind wir für Vorschläge offen. Entscheidend ist für uns aber, dass allzu große Erfolgswertunterscheide zwischen den abgegebenen Wählerstimmen vermieden werden und der Charakter der Bundestagswahl als personalisierte Verhältniswahl unverändert bleibt.

Deutschland ist mit seinem Bundestagswahlrecht bislang gut gefahren. Daran
wollen wir anknüpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Nicola Beer