Nascha Marie Staffl
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Manuela W. •

Frage an Nascha Marie Staffl von Manuela W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Frau Staffl,

wie stehen Sie zur Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums ("G9") in Baden-Württemberg?

Wie stehen Sie zu der These/ Forderung, dass Eltern, die ihre Kinder ausschließlich zuhause erziehen, eine finanzielle Unterstützung in Form eines Betreuungsgeld erhalten sollen?

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Weiß

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrte Frau Weiß,

Ich danke für Ihre beiden Fragen, die ich gerne beantworten will.

Zu Frage Schule und G9

Man muss erkennen, wer denn derjenige ist, der bei den Kultusministern G8 gefordert hat. Gesucht wird "Der industriekompatible Schulabgänger" Damit stellt sich die grundlegende Frage: "Sind denn nun Staat, Verwaltung, Industrie und Wirtschaft zum Zweck der Familien da? Oder ist nicht die Praxis leider genau umgekehrt?"

Wirklich geholfen ist damit weder den Schülern noch den Eltern. Nach wie vor ist die Belastung für alle Beteiligten enorm. Grundschullehrer, Eltern und Psychologen berichten von weinenden Schülerinnen und Schülern bei der Note Drei, von Kindern, die krank werden und teilweise extrem unter dem Leistungsdruck leiden. Ein Schulsystem, das solche Prozesse fördert, übergeht vielmehr rücksichtslos die Bedürfnisse von Kindern, ist also grob Kindeswohl gefährdend.

Der Selektionsdruck steigert sich an den Realschulen und Gymnasien und begleitet Schülerinnen und Schüler über viele Jahre. Das ist schul- und bildungspolitisch unverantwortlich. Damit muss sofort Schluss sein.

Bildung ist mehr als Vorbereitung auf einen Beruf. Wir fordern ein humanes Schulsystem mit best ausgebildeten, pädagogisch und fachlich engagierten Lehrern, kleinen Schulklassen, möglichst in Wohnungsnähe, das Schüler motiviert, individuell fördert und nicht aussondert.

Zur Frage Erziehung

Die Erziehungsarbeit einschließlich der Betreuung und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten für Kinder soll gesellschaftlich anerkannt und bezahlt werden wie jede andere Arbeit im Berufsleben.

Das Erziehungsgehalt soll in Abhängigkeit von Alter und Anzahl der Kinder gezahlt werden. Es sich dabei um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt handeln. Dass Erziehungsgehalt oder Teile davon können genutzt werden um qualifizierte Dritte, von denen das Kind betreut wird, zu bezahlen. Die Eltern erhalten dadurch Wahlfreiheit, ob sie das Kind selbst betreuen oder einer Fremdbetreuung anvertrauen, um selbst einer (anderen) beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Das Erziehungsgehalt hat im Falle einer Trennung der Eltern auch die Funktion, den auf die Erziehungsleistung entfallenden Teil des Ehegattenunterhalts zu ersetzen und soll an Auflagen geknüpft wedern, die das Wohl des Kindes sicherstellen sollen. Die Devise lautet: Elterliche Erziehungskompetenz nicht nur fordern sondern fördern. Eine Eltern-Ausbildung ähnlich der heute üblichen Tagesmutter-/Tagesvaterausbildung sind dabei hilfreich. Denn wir sind der Meinung, dass Eltern ihren Kindern in der Regel nichts böses antun, es sei denn aus Unwissenheit oder Überforderung. Entsprechende Kontrollmöglichkeiten, (nicht aber Bevormundungen) sind hierbei einzuplanen. Es geht darum, die im Grundgesetz beschriebene Pflicht der Eltern zu unterstützen, ohne das damit verbundene Recht einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Nascha Staffl