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Nadja Hirsch
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Frage von Ulrich L. •

Frage an Nadja Hirsch von Ulrich L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hirsch,

möchte sich die FDP im Europarlament auch für verstärktes Rauchen wie in Bayern einsetzen, und so die Gesundheit unserer Kinder in öffentlichen Gaststätten und Festzelten gefährden?

mfg

Dr. Ulrich Lüders
Verleger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Lüders,

eine Grundannahme, auf der alle politischen Entscheidungen der Liberalen fußen, ist die Annahme, dass jeder erwachsene Bürger mündig ist und in seinen privaten Lebensentscheidungen selbstverantwortlich und frei - einschließlich der Wahl seiner Genussmittel. Und solange Rauchen legal ist, zählt es zu diesen Freiheiten. Wenn wir sie beschneiden, wo fangen wir an, wo hören wir auf? Wollen wir als nächstes Wirte verpflichten, dem Gast sein drittes Bier zu verweigern? Oder besser gleich alle alkoholischen Getränke? Nur noch Salate und fettarme Speisen auf die Karten zu setzen? Sie mögen jetzt schmunzeln, weil ich übertreibe. Aber ich wiederhole die Frage: Wo fangen wir an, wo hören wir auf? Erwachsene bedürfen keiner Erziehung. Aufklärung ja! Erziehung nein.

Nachdem Eltern die Fürsorge für ihre Kinder obliegt, müssen Eltern entscheiden, ob sie mit ihren Kindern in eine Gaststätte oder ein Festzelt gehen. Auch der Lärmpegel dort ist für kleine Kinder durchaus kritisch zu bewerten.

Ich denke, dass die Nichtraucherschutzregelung, auf die sich die neue CSU-FDP-Koalition geeinigt hat, den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens mit der Freiheit von Wirten und Gästen in Einklang bringt und ein vernünftiges Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern ermöglicht. Auch hier ist es letzt endlich die Verantwortung der Eltern, die jeweilige Situation für ihre Kinder abzuschätzen.

Die FDP Bayern steht zu der im Koalitionsvertrag mit der CSU vereinbarten effektiven und bürgernahen Nichtraucherschutzregelung, die unter anderem folgendes vorsieht:

- Absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Bildungseinrichtungen für Erwachsene, Krankenhäusern, Heimen, Sportstätten und Verkehrsflughäfen.
- Wirte von getränkegeprägten Einraumgaststätten mit weniger als 75qm Gastfläche („Eckkneipen“) dürfen entscheiden, ob bei ihnen geraucht werden darf. Rauchergaststätten sind als solche zu kennzeichnen und dürfen von Minderjährigen nicht besucht werden.
- Mehrräumige Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen einen separaten Raucherraum anbieten. Auch dort gilt der Jugendschutz. Gleiches gilt für Nebenräume von Diskotheken, soweit in diesem Nebenraum keine Tanzfläche ist.