Nadine Schön
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CDU
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Frage von Dorothee P. •

Frage an Nadine Schön von Dorothee P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schön,

die jetztige Mindesbeitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für freiwillig Versicherte ist sehr ungerecht und benachteiligt gerade die Familien und Personen, die sowieso schon nicht verdienen und dann noch für einen sehr viel höheren Beitrag sich dann noch versichern müssen. Es müsste doch nur nur nach dem tatsächlichen Gewinn der Beiträge bemessen werden. Wie soll man denn sonst noch eine vernünftige Altersvorsorge treffen können? Ich würde sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass der Betrag aus dem tatsächlichen Gewinn bemessen wird. Auch finde ich es etwas komisch, dass man zuwenig eingezahlt Beiträge zurückzahlen muss und zuwenig gezahlt Beiträge nicht zurück bekommt. Man kann ja auch nichts dafür, wenn es beim Finanzamt mal etwas länger dauert.
Vielen Danke

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

In der Tat war es bisher so, dass zu viel gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet wurden. Mit der Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes gilt jedoch seit diesem Jahr bereits ein neuer Berechnungsmodus.
Nun setzt die Krankenkasse die Höhe des Beitrags auf Grundlage des letzten Einkommenssteuerbescheids für ein Jahr vorläufig fest. Sobald der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr dann vorliegt, wird der Beitrag nachträglich korrigiert. Hat der Versicherte mehr verdient als angenommen, muss er Beiträge nachzahlen. Hat er weniger verdient, bekommt er von der Krankenkasse Geld zurück. Außerdem kann ein Selbstständiger, dessen Umsätze erheblich einbrechen, noch im laufenden Jahr eine Anpassung der Beitragshöhe beantragen. Insgesamt ist die Beitragszahlung für freiwillig Versicherte jetzt also deutlich flexibler und gerechter.

Die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für Versicherte mit niedrigem Einkommen bleiben zwar grundsätzlich weiter bestehen. Wir haben allerdings im Koalitionsvertrag vereinbart, diese für kleine Selbstständige zu reduzieren (nachzulesen auf Seite 92). Außerdem wird die Bemessungsgrundlage für diese Mindestbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbiert. Dies können Sie auf Seite 102 im Koalitionsvertrag nachlesen.
Diese Maßnahmen werden sicherlich einer Entlastung von Selbstständigen mit geringerem Einkommen gerecht.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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