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Frage von Gerhard R. •

Frage an Monika Pieper von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pieper,

im Gegensatz zu Anderen sind die Kirchen von Gerichtsgebühren befreit.
Unter

http://www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/files/48990/Juni_2016.pdf
Überschrift: "Befreite" Kirchen

teilte der Bund der Steuerzahler mit, dass die Landtagsmehrheit den Antrag auf Streichung dieses Gebührenprivilegs ohne Begründung abgelehnt und dabei eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes ignoriert hatte.

Eine höchstrichterliche Entscheidung im Kirchensteuerrecht beinhaltete den Vorrang des Gleichheitssatzes im Grundgesetz. Stimmen wir darin überein, dass dieser Vorrang dann auch für den Gebührenbereich zu gelten hat?

Einzelheiten zur höchstrichterlichen Entscheidung:

Kirche muss 500 000 Euro zurückzahlen
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKBVerfG17.9.2002ErsteReaktionen.htm

19.09.2002 - Der Streit begann 1993, als Elfriede aus Schönwalde gegen die ... bis die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ...
Kirchensteuer in der NEK - Verfassungsverstoss
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKVerfassungsverstoss.htm

15.09.2002 - Diese wurde von Frau Elfriede beantragt. Der Rechtsstreit (II): Das ... Der Rechtsstreit (III): Das Bundesverfassungsgericht ? Geraume Zeit ...Kirche muss 500 000 Euro zurückzahlen
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKBVerfG17.9.2002ErsteReaktionen.htm

19.09.2002 - Der Streit begann 1993, als Elfriede aus Schönwalde gegen die ... bis die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ...
Kirchensteuer in der NEK - Verfassungsverstoss
http://www.kirchensteuern.de/Texte/NEKVerfassungsverstoss.htm

Werden sich die NRW-Piraten für die Streichung des Gebührenprivilegs
im Landtag einsetzen? Falls dies erfolglos bleibt: Werden die Piraten die gerichtliche Prüfung beantragen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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