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Monika Hohlmeier
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Frage von Lucas F. •

Frage an Monika Hohlmeier von Lucas F. bezüglich Verbraucherschutz

Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?

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Sehr geehrter Herr Fritzsche,

Der Datenschutz wird im Europäischen Parlament sehr ernst genommen und intensiv diskutiert. Die Kommission hat einen Vorschlag zu einer neuen Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Diese soll die bisherige Richtlinie 95/46/EG von 1995 sowie den ergänzenden Rahmenbeschluss 2008/977/JI ersetzen und unmittelbar, ohne dass sie zuvor umgesetzt werden muss, für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Angesichts der technologischen Entwicklung seit 1995 ist diese Reform dringend notwendig.

Der Datenschutz betrifft besonders viele Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens sowie unzählige Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen. Die Herausforderung bei einer so weitreichenden Verordnung ist zweifellos, die Fülle all dieser verschiedenen Institutionen, kleine und große Unternehmen, die gesamte Bandbreite öffentlicher Einrichtungen, gemeinnützige, kirchliche oder kommerzielle Organisationen, private Institutionen unterschiedlichster Art und noch vieles andere mehr unter einen Hut zu bringen. Als Europaabgeordnete bin ich mir der weitreichenden Auswirkungen des neuen Datenschutz-Paketes bewusst und verfolge das Ziel, mit der Datenschutz-Grundverordnung ein solides, nachhaltig wirksames Datenschutzrecht aufzubauen, das umfassenden Schutz in der Europäischen Union bietet, ohne zum Bürokratiemonster vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen oder Privatpersonen zu werden.

Wesentliche Punkte der neuen Verordnung sehe ich vor allem in der Festlegung stärkerer Sanktionen und in der zusätzlichen Transparenz durch die Einführung eines europaweiten Sanktionsregisters. Durch strengere Sanktionen und eine enge Kooperation der Aufsichtsbehörden in den EU-Ländern kann der Schutz des Einzelnen nachhaltig gestärkt werden. Darüber hinaus sollen Sie das Recht auf Löschung Ihrer persönlichen Daten im Netz bekommen. Im Rahmen diverser Auskunfts- und Korrekturrechte haben Sie dann auch die Möglichkeit, falsche Daten berichtigen zu lassen.

Eine letzte wesentliche Neuerung stellt die Verwendung von pseudonymisierten Daten in der Werbung dar, um den Wunsch des Verbrauchers sowohl nach Datenschutz auf der einen Seite als auch nach einem innovativen Internet mit kostenlosen Diensten und zugeschnittenem Service auf der anderen Seite gerecht zu werden.

Die Datenschutzgrundverordnung wird den Datenschutz in vielen einzelnen Bereichen umfassend verbessern und erhöhen und ein Missbrauch von persönlichen Daten kann reduziert werden.

Mit den besten Grüßen

Monika Hohlmeier, MdEP

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