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Monika Grütters
CDU
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Frage von Marina B. •

Frage an Monika Grütters von Marina B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Grütters,

als ich mir Informationen über Details der geplanten Aurobahnprivatisierung (ÖPP, GMBH etc.) mühsam beschaffen musste, wurde mir erst klar, dass hier dringend der Bedarf besteht, die Bürger /Wähler umfassend über die diesbezüglichen Planungen zu informieren - und zwar vor einer Abstimmung in den Gremien. Warum geschieht dies nicht? Ich fordere Sie auf, gegen diese Pläne zu stimmen solange der Steuerzahler nicht umfassend informiert ist und Gelegenheit zur Meinungsäußerung hatte.

Mit freundlichen Grüßen
MB

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bredereke,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Deutsche Bundestag ist transparent. Sämtliche Gesetzgebungsvorgänge sind unter www.bundestag.de in ihrem Stand und Verlauf einsehbar. Die Debatten dazu im Plenum des Deutschen Bundestages sind öffentlich und können von Jedermann zum Beispiel auch via Livestream im Internet verfolgt werden. Die Protokolle der Sitzungen sind ebenso öffentlich wie zeitnah nach den Sitzungen einsehbar. Darüber hinaus berichtet eine große Zahl von Journalistinnen und Journalisten über die Entwicklungen in Gesetzgebungsprozessen und informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber in Zeitungen, im Fernsehen, im Rundfunk und im Internet. Aus meiner Sicht sind die Informationen über politische Entwicklungen daher grundsätzlich in ausreichendem Maße vorhanden. Das belegen aus meiner Sicht auch die vielen Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die ich jeden Tag erhalte.

Inhaltlich möchte ich kurz festhalten, dass mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen werden. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer. ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich, aber im Rahmen der Kompromissfindung mit der SPD haben wir uns darauf verständigt, einen Ausschluss von sog. „Netz-ÖPP" im Grundgesetz festzuschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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