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Frage von Peter B. •

Frage an Michel Brandt von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

„Wir streben die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt der Vereinten Nationen sowie der ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker an," so steht es im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung.
Da ich in der vorhergehenden Wahlperiode bereits versucht hatte, über meine Wahlkreisabgeordnete Heike Baehrens (SPD) eine Ratifizierung dieses Zusatzprotokolls zu erreichen, und beim zuständigen Beauftragten der SPD-Fraktion Frank Schwabe wieder vorstellig geworden bin, möchte ich auch über Sie und Ihre Fraktion anfragen, ob und ggf. wann dieses Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifiziert wird. Vielen Dank.

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Hallo Herr B.,

Das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt ermöglicht bei Menschenrechtsverletzungen jeder und jedem Einzelnen, Beschwerden bei der UN vorzubringen, für den Fall, dass nationale Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Damit ist es ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen.
Allerdings gilt die Möglichkeit einer Individualbeschwerde nicht für in Deutschland lebende, da die Ratifikation des Sozialpaktes durch die Bundesregierung noch aussteht. Dieses Hinauszögern können wir selbstverständlich nicht akzeptieren. Ein Antrag, das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt jetzt ratifizieren (Drucksache 19/4554) wurde Mitte 2019 mit einer Mehrheit aus CDU/CSU, der SPD und der AfD abgelehnt. Bei der Großen Koalition und rechts außen hat man es offenbar nicht so eilig mit den Menschenrechten. Wir bleiben aber dran.

Michel Brandt (MdB)