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Frage von Nicolas Dr. H. •

Frage an Michaela Noll von Nicolas Dr. H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Noll,

wie Sie wissen, werden wir zur Zeit von Skandalen im Bereich der Lebensmittel konfrontiert. Man kann es kaum glauben: Erzeugnisse mit Käse enthalten oft leider keinen Käse, Erzeugnisse mit Schinken keinen Schinken, Erzeugnisse mit Obst kein Obst usw. Dieses ist nach meiner Ansicht krimineller Betrug von Straftätern. Natürliche Lebensmittel werden von den Herstellern durch sogenannte Imitate ersetzt, ohne dass dieses bei entsprechenden Fertigerzeugnissen, die mit Hilfe dieser Imitate hergestellt wurden, überhaupt deklariert ist.

Man fühlt sich daher einer betrügerischen Lebensmittelmafia hilflos ausgesetzt, wehrlos, ohne jede Rechte und ohne staatlichen Schutz. Die Kriminalität, die sich durch falsche oder fehlende Kennzeichnung der Produkte erweist, wird nach meinem Eindruck noch nicht einmal von Amts wegen staatsanwaltlich verfolgt oder irre ich mich?

Die Lebensmittelaufsicht scheint auch völlig überfordert. Aber wozu brauchen wir diese Behörde, falls sie nichts tut? Und wenn wir noch nicht einmal die Hersteller von betrügerischen Imitaten vor Gericht stellen können, werden wir wenigstens etwas gegen das Töten von Kindern durch Lebensmittelmanipulationen tun können, wie es in China bei dem Milchpulver geschah, das mit Melamin versetzt wurde?

Und noch eine Frage an Sie als ausgewiesene Juristin: bilden Lebensmittelhersteller, falls sie systematisch betrügerisch tätig sind, Ihrer Meinung nach kriminelle Vereinigungen im Sinne des StGB?

Mit freundlichen Grüßen, Dr. Hepp

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Sehr geehrter Dr. Hepp,

gerne nehme ich zu Ihren Anmerkungen Stellung.

Wie Sie bin ich der Auffassung, dass der Einsatz von Kunstersatzstoffen in der Lebensmittelherstellung ohne entsprechende Kennzeichnung nicht hinnehmbar ist. Die vorhandenen Angaben zu Inhaltsstoffen sind für den durchschnittlichen Verbraucher oft unverständlich. Allein aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes vieler Lebensmittel ist es ihm jedoch kaum möglich, "echte" Lebensmittel von Imitaten zu unterscheiden.

Um hier mehr Klarheit für den Verbraucher zu schaffen, benötigen wir ein anderes Bezeichnungsrecht. Die derzeit geführte Debatte zum Lebensmittelrecht muss auf europäischer Ebene erweitert und eine verschärfte Kennzeichnungspflicht eingeführt werden. Davon abgesehen sollten wir auf nationaler Ebene die Lebensmittelkontrolle verschärfen und ausdehnen. Hier sind vor allem die Bundesländer gefragt.

Die Täuschungen und Irreführungen über Lebensmittel sind letztlich auch ein Ergebnis des gnadenlosen Preiskampfes im Lebensmittelbereich. Unternehmen, die tricksen, müssen öffentlich gemacht werden. Der Verbraucher trägt jedoch ein gewisses Maß an Mitverantwortung. Er muss erkennen, dass gute Lebensmittel ihren Preis wert.

Inwiefern die genannten Lebensmittelhersteller kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB sein können, lässt sich m. E. nicht pauschal beantworten. Nach § 129 Abs. 1 StGB strafbar macht sich, wer "eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt". Ob diese Voraussetzungen jeweils gegeben sind, erfordert eine umfassende Prüfung im konkreten Einzelfall.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Noll