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Michael Weber
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Frage von Daniel M. •

Frage an Michael Weber von Daniel M. bezüglich Verkehr

NOx, Feinstaub, Lärm... jetzt auch noch Kartellabsprachen der Großen Automobilkonzerne.
Viele Probleme verursacht der MIV heute und die Bundesregierung insbesondere Herr Dobrindt gucken zu.
Viele dieser Probleme könnten auch ohne Gerichtsverfahren gelöst werden, wenn die Radinfrastruktur in der Kommune deutlich verbessert wird.
Werden Sie sich für die Förderung und den Ausbau der Radinfrastruktur in einem Maße einsetzen, welches die Umverteilung von Verkehrsfläche (unter Implementierung von geschützten Radfahrstreifen) und den Etat für Radschnellwege umgerechnet auf 5€ pro Jahr pro Bürger anheben?

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Antwort von
CDU

Das Fahrrad als Verkehrsmittel nimmt einen wichtigen und stetig wachsenden Teil am Gesamtverkehrsaufkommen in Deutschland ein. Radfahren schont die Umwelt; denn das Fahrrad ist ein vollkommen emissionsfreies Verkehrsmittel. Radfahren entlastet das motorisierte Verkehrsaufkommen in unseren belebten Innenstädten.

Deshalb hat die Bundesregierung den Nationalen Radverkehrsplan 2020 vorgelegt. Aber der Hauptadressat des Plans sind die Länder und Kommunen. Sie sind es, die für die einzelnen Maßnahmen der Radverkehrsförderung vor Ort zuständig sind. So will es unsere föderale Ordnung. Und es dient auch der Sache, dass diese Aufgabe bei den Ländern und Kommunen angesiedelt ist. Denn es sind die Entscheidungsträger vor Ort, die am besten beurteilen können, welche Maßnahmen in den Städten und Gemeinden Sinn ergeben. Der Nationale Radverkehrsplan ist deshalb kein verbindliches Programm für die Kommunen, in dem der Bund den Ländern und Kommunen vorschreibt, wie gute Radverkehrsförderung auszusehen hat. Stattdessen sammelt der Nationale Radverkehrsplan Ideen einer guten Radverkehrsförderung. Er analysiert die aktuellen Entwicklungen des Radverkehrs und formuliert Empfehlungen an die Kommunen.

Hier liegt ein besonderes Potenzial des Radverkehrs. Innerstädtisch kann der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen noch weiter gesteigert werden. Dazu muss es gelingen, die Hürden zur Nutzung des Fahrrads auf solchen Wegen zu senken – durch gute Fahrradinfrastruktur oder beispielsweise durch solche öffentlichen Verleihsysteme. Es muss auch gelingen, das Fahrrad in ein Verkehrskonzept bestehend aus Radverkehr, ÖPNV und Fußgängerverkehr zu integrieren – als Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Wesentliche Grundvoraussetzung des Radverkehrs sind durchgängige und vor allem alltagstaugliche Radverkehrsnetze. Diese müssen alle wesentlichen regionalen Punkte verbinden. Aufgabe des Bundes ist hierbei der Bau von Radwegen an Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen. Gerade an den Bundesstraßen mit ihrem schnellen Kfz-Verkehr sind gut ausgebaute Radwege notwendig, um Radverkehr und motorisierten Verkehr zu entflechten und so zur Verkehrssicherheit beizutragen. Der Ausbaustand von Radwegen an Bundesstraßen ist bereits sehr hoch. Entlang der rund 40 000 Bundesstraßenkilometer finden sich rund 19 000 Kilometer Radwege. Dieser Ausbaustand ist auch vor dem Hintergrund bereits beachtlich, dass sich manche Bundesstraßen aufgrund ihrer topografischen Verhältnisse nicht zum Bau von Radwegen eignen. Der weitere Bau von Radwegen wird gleichwohl mit jährlich 60 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt gefördert.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen hier auf die Verantwortung der Entscheidungsträger von Ländern und Kommunen. Das föderale Verantwortungssystem hat den Radverkehr primär dort angesiedelt.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich doch bitte direkt an mich unter der Email-Adresse: m.weber@cdu-bi.de.