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Michael Thews
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Frage von Mario K. •

Frage an Michael Thews von Mario K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thews,
sie haben mir vor einiger Zeit schon einmal eine Frage prompt und zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
Nun habe ich folgendes Anliegen: In der Geschäftsordnung des Bundestages ist festgelegt, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten stellen soll. Juristisch gleicht das Wort "soll" bekanntlich praktisch einem "muss". Heute erfahre ich, dass die AfD Fraktion mit ihrer Kandidatin im dritten Wahlgang nicht dazu gewählt wurde. Meine Frage an Sie: Haben Sie gegen diese Kandidatin gestimmt? Wenn dies der Fall ist, meine weitere Frage: Warum und entgegen der Geschäftsordnung? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Mario Kleditzsch

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Antwort von
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Sehr geehrter M. K.,

ich habe in der Tat die AfD-Kandidatin nicht gewählt. Dies und meine Gründe können Sie in meinem Wochenbericht von dieser Woche nachlesen auf www.michael-thews.com.
In der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages heißt es in § 2 Abs. 1: Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.
In Absatz 2 und 3 von § 2 wird der Ablauf der Wahl geregelt. Dort heißt es unter anderem: Werden nach erfolglosem Ablauf des Verfahrens nach Absatz 2 neue Bewerber vorgeschlagen, ist neu in das Wahlverfahren gemäß Absatz 2 einzutreten. Ein erfolgloser Ablauf des Verfahrens ist also schon in der Geschäftsordnung als Möglichkeit berücksichtigt.
Es ist das Wesen einer jeden demokratischen Wahl, dass sie keinen vorgegebenen Ausgang hat. Die Tatsache, dass ich die von der AfD vorgeschlagene Kandidatin nicht gewählt habe, ist zum einen mein demokratisches Recht und widerspricht zum anderen deshalb auch nicht der Geschäftsordnung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Thews

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