Michael Theurer
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FDP
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Frage von Karin F. •

Frage an Michael Theurer von Karin F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Theurer,

der aktuelle Skandal um die Cum Ex Geschäfte finde ich wirklich bedenklich. Tatsächlich werden wir alle von reichen Menschen, die es sich leisten können um unsere Steuern betrogen. Dass den Betroffenen, die Veröffentlichung nicht gefällt, ist mir klar, aber wer Unrecht begeht, muss auch dafür gerade stehen.

Dass jetzt gegen den Chefredakteur von Correctiv Oliver Schröm ermittelt wird, kann ich als Normalbürgerin nicht verstehen. Es wird wegen des Verdachts auf „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) ermittelt. Dabei ist es das erste Mal, dass dieser Paragraph auf einen Journalisten angewendet wird.

Umso mehr besorgt mich das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das der Bundestag derzeit berät. Der aktuelle Entwurf gefährdet den Informantenschutz und somit die Grundlage investigativer journalistischer Arbeit. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit muss abgewendet werden.

Ich glaube, es ist im Sinn eines jeden Steuerzahlers, dass Cum Ex Geschäfte und alle Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden.
Es kann und darf nicht sein, dass es Menschen gibt, für die unsere Gesetze nicht zu gelten scheinen.

Ich bitte um Ihre Meinung.

Freundliche Grüße aus Rüppurr,
K. Frey

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau F.,

Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss trotz einer ausführlichen Aufarbeitung der Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte den Verdacht ausräumen, dass das Ergaunern von Steuergeld durch Betrugsmodelle keine Konsequenzen hat. Mutige Journalisten sorgen dafür, dass solche Skandale ans Tageslicht kommen. Wir verdanken es in vielen Fällen deren Zivilcourage, dass wir öffentlichen Druck aufbauen und Gesetzeslücken schließen können. Die FDP hat die Einsetzung eines Sonderermittlers gefordert, um den Sachverhalt unabhängig und unbefangen aufzuklären.
Ich habe in der Vergangenheit immer den Schutz von Whistleblowern und bei der Urteilsfindung die Würdigung des öffentlichen Interesses in einem fairen Gerichtsverfahren gefordert. Die Pressefreiheit und insbesondere der Informantenschutz sind elementare Bestandteile einer unabhängigen Berichterstattung und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen elementarer Bestandteil unserer Wirtschaft und des fairen Wettbewerbs. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, eine Kollision zu verhindern und die unbefugte Weitergabe von schützenswerten Informationen zu sanktionieren. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung liefert dazu leider keine zureichende präzise Antwort, dementsprechend werden wir die Beratungen kritisch begleiten. Der Begriff des Geschäftsgeheimnisses und Auskunftsansprüche müssen konkretisiert und der Informantenschutz gewährleistet werden. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist von zentraler Bedeutung für unsere Wirtschaft, er darf aber nicht zu Lasten der freien Presse gehen.

Herzlichst
Ihr Michael Theurer

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