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Michael Schrodi
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Frage von Stefan S. •

Frage an Michael Schrodi von Stefan S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schrodi,

den Radverkehr zu stärken ist ja erfreulicherweise neuerdings ein offizielles Ziel in Deutschland. Ein offensichtliches Problem dabei ist allerdings der massenhafte Missbrauch der StVO durch die Kommunen, indem sie einen völlig ungeeigneten Fußgängerweg zum kombinierten Geh/Radweg erklären durch das Anbringen eines entsprechenden Verkehrszeichens. Schwupps, ist der ungeeignete "Radweg" benutzungspflichtig und es droht sogar ein Bußgeld, wenn man mit dem Rad trotzdem auf der Straße fährt. Schon ist die Straße frei für KfZs, der Autoverkehr rollt ungehindert, Mission accomplished.

Ich habe mich vor längerer Zeit entschlossen, mein Auto stehen zu lassen und statt dessen mit meinem Fahrrad täglich von Fürstenfeldbruck nach Puchheim und zurück zu fahren, eine Gegend, die Sie vielleicht kennen. Mehrere meiner Kollegen aus den Einzugsbereichen Olching, Gröbenzell, Dachau, usw., die auch gerne mit dem Rad zur Arbeit fahren wollen, klagen ebenfalls über diesen offensichtlichen Missbrauch, ungeeignete Gehwege durch das Aufstellen von Schildern benutzungspflichtig zu machen. Jedem von ihnen droht ein Bußgeld, wenn sie täglich die Benutzungspflicht von ungeeigneten "Rad"-Wege ignorieren.

Das Problem: Es gibt für uns keine Möglichkeit, uns dagegen zu wehren. Angeschriebene Gemeinden schweigen einfach und sitzen das Problem aus. "Verkehrsbeauftragte" von Kommunen und Landkreisen kümmern sich offensichlich lieber um Zuschüsse für Car- und Bike-Sharing-Angebote, anstatt die vorhandene Rad-Infrastruktur zu korrigieren und die Benutzungspflicht von Geh/Radwegen endlich aufzuheben. Wir alle haben keine Lust, Bußgelder zu bezahlen oder gar private Gerichtsprozesse anzustrengen, um das Straßenbenutzungsverbot anzufechten. In Bayern sowieso mit unwahrscheinlichem Erfolg.

Was können wir tun?

Mit freundlichen Grüßen,
S. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwager,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Ausbau von Radwegen und die Schaffung von Radwegenetzen in den Kommunen und Landkreisen ist tatsächlich eine gute Möglichkeit, dem automobilen Individualverkehr auf den Straßen zu begegnen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz sowie zur Entlastung des Verkehrsaufkommens zu leisten. § 2 Abs. 4 der StVO regelt dabei folgendes: Wenn es einen ausgewiesenen Radweg gibt, sind Radfahrer verpflichtet, diesen zu benutzen. Wenn also ein geteilter Rad-/Fußweg existiert, müssen Radfahrer in aller Regel auf diesem fahren und dürfen nicht auf die Straße ausweichen (Ausnahmen gelten bei Eis/Schnee oder bei anderen Gefahren).

Grundsätzlich ist die Ausweisung von Radwegen durchaus zu begrüßen, auch wenn es sich um geteilte Wege handelt: Vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch ältere Fahrradfahrer sind bestimmt auf Radwegen sicherer unterwegs als auf - oftmals viel befahrenen- Straßen. Dies gilt insbesondere auf dem Schul- oder Arbeitsweg, also in den Stoßzeiten. Dennoch sollte ein Radweg natürlich als solcher geeignet sein.

Da die Ausweisung von Radwegen je nach Lage in die Zuständigkeit von Gemeinden/Städten oder den Landkreis fällt, möchten wir Sie bitten, einige konkrete Beispiele für die von Ihnen als "ungeeignet" bezeichneten Fahrradwege im Raum Fürstenfeldbruck/Puchheim/Olching/Gröbenzell/Dachau zu benennen. Bitte geben Sie auch an, warum Sie diese Wege für ungeeignet halten.

Ich nehme mich im Anschluss gerne weiter Ihrem Anliegen an.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi, MdB

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