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Michael Roth
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Frage von Joachim von M. •

Frage an Michael Roth von Joachim von M. bezüglich Wirtschaft

Am 16.02.2016 will das BMAS den Gesetzesentwurf gegen den Missbrauch von Werkverträgen dem Kabinett vorstellen. Dieser Gesetzentwurf sorgt dafür, aufgrund der Neuformulierung des §611 a BGB, dass, mehr oder weniger, ca. 100.000 Solo-Selbstständige und die es werden wollen, als Scheinselbständige definieren. In einem Bereich, in dem 6-Stellige Umsätze keine Seltenheit sind sowie Externe eine höheres Einkommen erzielen als Festangestellte. Es wird eine Scheinselbständigkeit mit Kriterien festgelegt, die jeglicher betriebswirtschaftlicher Grundlage entbehren und guten wirtschaftlichem widersprechen. Ist es Ziel der Bundesregierung/ der SPD die Solo-Selbständigkeit abzuschaffen? Ist es Ziel zig Tausende IT-Berater, Interimsmanager, freie Bilanzbuchhalter in den Ruin zu treiben? Nimmt man den Missbrauch weniger zum Anlass etwas grundsätzlich zu Verbieten? Sie gefährden die ganze Branche! Ist das Absicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Manger,

für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir - wie im Koalitionsvertrag mit der Union festgehalten - Leiharbeit und Werksverträge regulieren, um den Missbrauch zu beenden und das Umgehen von Arbeitsstandards zu verhindern. Hierfür sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden.

Sie kritisieren insbesondere die im sogenannten Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom November 2015 formulierten Kriterien zur Definition eines Arbeitsvertrages. Aufgrund eines weiteren Sozialpartnergespräches hat das Bundesarbeitsministerium die Regelung des §611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) überarbeitet und die Kriterien herausgenommen. Ihrem Anliegen wurde Rechnung getragen. Die neue praktikable Lösung orientiert sich an den Vorschlägen von Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern. Hierzu geben wir Folgendes zu Bedenken:

Seit einigen Jahren benutzen Arbeitgeber verstärkt Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Dadurch sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden. Sie verfügen über weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte.

Der Referentenentwurf sieht zur Missbrauchsbekämpfung die Einfügung eines neuen §611a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Dienstvertrag vor. Eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz, ist im BGB erforderlich, um das Arbeitsverhältnis zu definieren und damit den Arbeitsvertrag vom Werkvertrag abgrenzen zu können. Die sinnvolle Arbeitsteilung dieser beiden Instrumente wird dadurch nicht eingeschränkt, da die Gesamtabwägung aller Umstände maßgeblich bleibt. Betrug wird aber in Zukunft deutlich erschwert.

Für ehrliche Arbeitgeber wird mit den Regelungen des aktuellen Referentenentwurfes mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit geschaffen. Im Referentenentwurf wird gesetzlich definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist. Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien werden zur Verbesserung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit festgeschrieben.

Für die Feststellung eines Arbeitsvertrages kommt es auf die getroffenen Vereinbarungen, also auf den Vertrag, und auf dessen praktische Durchführung an. Widersprechen sich der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung, ist die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Einordnung als Arbeitsvertrag maßgebend.

Mit den Regelungen des Referentenentwurfes bekommen die Betroffenen und Prüfbehörden einen klaren Orientierungsrahmen. Sie dienen damit der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung des geltenden Rechts.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt diskutieren wir über einen Referentenentwurf. Dieser ist nicht, wie Sie schreiben, am 16. Februar 2016 oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Kabinett verabschiedet worden und damit dem Deutschen Bundestag noch nicht übermittelt. Die Union stellt sich gegen die klaren Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und blockiert die eigentlich verabredete Ressortabstimmung zu dem Gesetz. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf war bereits ein Kompromiss im Sinne der ganzen Sache. Erst nach Einbringung ins Parlament wird im Rahmen einer öffentlichen Anhörung dieser Referentenentwurf mit Expertinnen und Experten diskutiert und dann abschließend im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Roth

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