Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Rüdiger H. •

Frage an Michael Kießling von Rüdiger H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kießling,

ich habe eine Frage zur praktischen Durchführung der Obergrenze bei Flüchtlingen:
Wie genau ist das weitere Vorgehen, wenn die Obergrenze von z.B. 200.000 Flüchtlingen erreicht ist. Auch dann werden ja vermutlich weitere Flüchtlinge versuchen Asyl zu beantragen. Wie wird mit diesen Personen verfahren?

Vielen Dank
R. H.

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemeinsam mit der CDU hat die CSU Anfang Oktober aufgezeigt, wie sie in den kommenden Jahren mit der Migration umgehen möchten. Auf der einen Seite haben wir uns zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags bekannt.

Zum anderen haben wir aber auch ganz klar gesagt, dass wir die humanitäre Migration begrenzen möchten. Wir haben verschiedene Maßnahmen aufgezeigt, um die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, darunter neben der Bekämpfung der Fluchtursachen auch die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten und die Einschränkung des Familiennachzugs in bestimmten Fällen. So wollen wir erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr gar nicht erst übersteigt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling, MdB

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