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Michael Kauch
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Frage von Joachim R. •

Frage an Michael Kauch von Joachim R. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Kauch,

wie Sie selber in einer Ihrer Antworten geschrieben haben, haben Sie in der letzten Legislaturperiode im Bereich der Energiepolitik gearbeitet. Neben erneuerbaren Energien, die sicherlich eine bedeutende Entwicklung vor sich haben, interessiert mich vor allem ein Punkt:
- Wie stehen Sie zur seit 1997 vorangetriebenen Deregulierung des Energiemarktes?

Meines erachtens ist diese Deregulierung fehlgeschlagen, was am Beispiel des bundesdeutschen Strommarktes deutlich wird: vier Versorgungsunternehmen teilen sich 80% des Marktes; ferner konnten die beiden größten Unternehmen im letzten Jahr zusammen knapp 8 Mrd. € Gewinn einfahren. Konkurrenz durch andere Anbieter konnte bislang wirksam unterdrückt werden. Die daraus resultierenden, unverantwortlich hohen Energiepreise (hier insbesondere: Strom) schröpfen nicht nur den Endverbraucher, sondern strangulieren langsam aber sicher auch die Wirtschaft.
- Werden Sie auf eine weitere Deregulierung des Energiemarkte und auf eine Stärkung der Kompetenzen der Regulierungsbehörden drängen?
- Wenn ja, wie würden Sie ein solches Konzept umsetzen?
- Werden Sie sich aktiv für die Verbraucherinteressen in diesem Sektor einsetzen?
- Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen schweben Ihnen vor?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre ausführlichen Antworten auf meine Fragen.

Mit freundlichem Gruß,

Joachim Richter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Richter,

die Liberalisierung und Deregulierung der Energiemärkte ist von der letzten
CDU/CSU/FDP Bundesregierung eingeleitet worden. Die Öffnung der Märkte hat
zunächst zu einer Intensivierung des Wettbewerbs geführt. Sinkende Preise,
insbesondere für die Industriekunden, waren die Folge. Doch die
Marktbereinigung hat zur Oligopolbildung mit unterschiedlicher Ausprägung
auf den verschiedenen Stufen der Energiebereitstellung geführt. Insbesondere
die bisher nicht regulierten Übertragungsnetze stellen deshalb heute noch
ein natürliches Monopol dar, das von marktbeherrschenden Unternehmen, aber
auch von kleineren Verteilernetzbetreibern, insbesondere den Stadtwerken,
zur Quersubventionierung des Vertriebs und damit zur Ausschaltung von
Wettbewerb genutzt wird.

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass nationale Maßnahmen allein nicht
ausreichen, sondern europaweit eine Stärkung des Wettbewerbs notwendig ist.
Ein effektiver, diskriminierungsfreier Zugang zu den Netzen ist unabdingbare
Voraussetzung für die Entfaltung des sektoralen Wettbewerbs. Die hohe
Konzentration im Strom- und Gasmarkt und die überzogenen Durchleitungspreise
für die Netze sind die Hauptursache für die ins Stocken geratene
Liberalisierung. Steigende Energiepreise sind die Konsequenz.

Statt Regulierung und staatlicher Bevormundung müssen die Öffnung und
Deregulierung der Energiemärkte im Interesse von ökonomischen
Effizienzgewinnen, von Kundenorientierung und Akteursvielfalt beschleunigt
werden. Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes geht zwar in die
richtige Richtung, allerdings hätten die Weichen stärker auf mehr Wettbewerb
gestellt werden müssen. Aus der Sicht der FDP ging die Novellierung nicht
weit genug.

Die EU-Richtlinien zur Vollendung eines europäischen Strom- und
Gasbinnenmarktes (EU-Beschleunigungsrichtlinien) haben Deutschland zur
Einrichtung von Regulierungsbehörden verpflichtet. Die Entscheidung der
Bundesregierung, die Regulierungsaufgaben an die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post zu übertragen, hält die FDP aber für falsch. Sie
ist nicht die geeignete Stelle zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur
in den Energiemärkten, weil sie auf diesem Gebiet bisher noch nicht tätig
war und damit weder über die notwendigen Erfahrungen, noch über
hinreichenden Sachverstand verfügt.

Die FDP hatte für diese Aufgaben das Bundeskartellamt favorisiert. Es hat
sich im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht bei der Durchsetzung von
Wettbewerb in den Energiemärkten mit seinem Sachverstand als hochkompetent
erwiesen. Nach unserer Vorstellung sollte das Bundeskartellamt die
Kompetenzen für die vorherige Genehmigung von Bedingungen und Tarifen für
Anschluss, Zugang und Ausgleichsenergie („Ex-Ante-Regelungen“) erhalten.
Damit würde dem Bundeskartellamt als umfassendes Vollzugsorgan eine
Schlüsselfunktion für die weitere Liberalisierung und Deregulierung der
Energiemärkte zukommen.

Aus unserer Sicht muss zudem die Regulierung der Strom- und Gasnetze
bundesweit einheitlich erfolgen. Deshalb ist eine Aufgabenkonzentration bei
einer Bundesbehörde sinnvoll. Mischzuständigkeiten müssen in Deutschland
verhindert werden. Die Bundesländer sollen deshalb auch aufgrund ihrer
vielfach mangelnden personellen und fachlichen Ausstattung über ihre bereits
vorliegenden Zuständigkeiten hinaus nicht mit weiteren Aufgaben befrachtet
werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu
haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kauch

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