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Frage von Josef G. •

Frage an Michael Kahn von Josef G. bezüglich Umwelt

In Andernach läuft derzeit ein Genehmigungsverfahren für ein so genanntes Industrieheizkraftwerk (IHKW) der Fa. Rasselstein, in dem fast ausschließlich Müll verbrannt werden soll. Dies wird die Luftbelastung im Neuwieder Becken noch weiter belasten und zur nochmaligen Steigerung der Luftschadstoffe, vor allem beim ohnehin schon viel zu hohen Feinstaub beitragen. Betroffen hiervon wird überwiegend Neuwied sein. Hier gibt es schon ein Biomasseheizkraftwerk ebenfalls bei der Fa. Rasselstein. Die Stadtwerke selbst wollen ein weiteres Biomassekraftwerk bauen. Wie stellen Sie sich zu dieser Entwicklung? Wie ist Ihre Einstellung zum geplanten IHKW Andernach?Was wollen Sie tun, um die Luftbelastung in Neuwied zu reduzieren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grefrath,

über das Thema IHKW-Andernach wurde ich im Planungsausschuss der Stadt Neuwied u.a. auch von den Bauherren und Betreibern des Projektes bereits informiert, ein Mitentscheidungsrecht besteht leider nicht. Als Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion im Ausschuss betrachte ich die Entwicklung aus Neuwieder Sicht ähnlich besorgt-kritisch wie Sie, ohne bereits zu einem abschließenden Urteil gelangt zu sein. Man muss wissen, dass Rasselstein zur Zeit schon aufgrund einer bestehenden Genehmigung in einer zwischenzeitlich technisch veralteten Anlage Öle und Schmierstoffe aus der Produktion verbrennt, deren Erneuerung anstand. Angeblich soll das neu zu errichtende IHKW trotz der zusätzlich geplanten "thermischen Wertstoffverwertung" (so nennt man nach der Regierungsbeteiligung der Grünen, was man früher durchaus als "Müllverbrennung" bezeichnete) infolge neuer Filtertechnik, Wertstoffvorsortierung durch hierfür verantwortliche zertifizierte Unternehmen und Auflagen sogar eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand darstellen. Zur Zeit läuft in dem Genehmigungsverfahren die sog.Behördenbeteiligung, über die wir im Planungsausschuss am 9.3.06 informiert werden. Mitte Mai soll dann ein öffentlicher Erörterungstermin stattfinden. In jedem Fall muss m.E. zumindest eine verbindliche Stilllegung der Altanlage erfolgen, ein belastbarer Vorher-Nachher-Vergleich stattfinden, d.h. die angebl. Verbesserung durch objektive Sachverständigengutachten nachgewiesen werden und die Erfüllung von Auflagen z.B. bzgl. Schornsteinhöhe gesichert sein, andernfalls sollte Neuwied juristische Schritte gegen das IHKW prüfen. Gesetzgeberisch sollte die offenbar bislang nicht bestehende Möglichkeit geschaffen werden, die Gesamtbelastung einer Region, wie z.B. das Neuwieder Becken bei der Genehmigung von Einzelanlagen zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Kahn