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Frage von Frank N. •

Frage an Michael Hübner von Frank N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Das Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz soll neu gefasst werden. Wie stehen sie zu den Werkfeuerwehren? Soll es in Zukunft möglich sein das Billiganbieter wie die Niederländische Firma Falk diese übernehmen können? Oder soll es bleiben wie es ist, das Werkfeuerwehren nämlich mit Betriebseigenem Personal besetz werden müssen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nicgorski,

viele Danke für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Ich möchte die Frage wie folgt beantworten:
Europarechtliche Vorgaben zwingen uns, den Rettungsdienst in NRW auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Bei einer Änderung legen wir großen Wert darauf, Bewährtes zu erhalten, und zwar so, dass es „europafest“ ist.

Das künftige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG NRW) werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten der Berufsfeuerwehren, den hauptamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, den Verbänden und natürlich den Werksfeuerwehren erarbeiten. Nach dem Grundsatz „Betroffene zu Beteiligten machen“. Auch dazu hatten wir bereits mit der SPD-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode eine Veranstaltung in Düsseldorf durchgeführt.

Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen so weiterentwickeln, dass ihr allumfassender Auftrag „Retten, Löschen, Bergen, Schützen“ zukunftsfest ist. Dabei muss insbesondere die Verzahnung von Freiwilliger Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Hilfsorganisationen und das fachbereichs-übergreifende Krisenmanagement verbessert und der Katastrophenschutz neu geregelt werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit ausreichend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch alles Gute,

mit freundlichen Grüßen,
Michael Hübner