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Michael Hennrich
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Frage von Eckardt Z. •

Frage an Michael Hennrich von Eckardt Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Heinrich,

ich bin ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätig. Die größten Probleme bereitet es immer wieder, die gambianischen jungen Männer in Arbeit zu bringen.
Können Sie mir erklären, warum wir monatlich Millionen von Euros Leistungen aus Steuergeldern zahlen für arbeitswillige Flüchtlinge, die von Arbeitgebern angefordert werden, ihren Lebensunterhalt selber verdienen wollen, selber Steuern und Sozialabgaben bezahlen wollen, eine Steuer- und eine Sozialversicherungsnummer haben und nicht arbeiten dürfen?

Hochachtungsvoll
E. Z.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zehner,

Sie sprechen einen wichtigen Punkt bei der Bewältigung der Flüchtlingsthematik an.

Sie haben Recht mit der Forderung, dass arbeitswillige anerkannte Asylsuchende ihren Lebensunterhalt selbst verdienen sollen. Das ist sogar meine Erwartungshaltung. In den vergangenen beiden Jahren, in denen die Zahl der Schutzsuchenden rapide gestiegen ist, haben wir gelernt, dass es hier verwaltungsorganisatorisch und rechtlich einige Hürden abzubauen gilt und sind auf einem guten Weg.

Kritischer bin ich, wenn es um Menschen geht, deren aufenthaltsrechtlicher Status noch nicht abschließend geklärt ist oder die sogar ausreisen müssen. So lange der Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt ist, kann auch die Arbeitsmarktperspektive nur begrenzt sein. Aus der Vergangenheit weiß ich wie schwer es fällt, Menschen wieder auszuweisen, die illegal ins Land gekommen sind, dann vorübergehend nicht abgeschoben werden können und in dieser Zeit anfangen zu arbeiten. Nach einer gewissen Zeit ist es - auch gegenüber der öffentlichen Meinung - kaum durchsetzbar, solche Menschen dann später zur Ausreise zu zwingen. Anderseits geht es nicht, solchen Menschen nur deshalb eine Bleibeperspektive zu eröffnen, weil Sie sich in den Arbeitsmarkt und vielleicht in die Gesellschaft integriert haben. Das würde all denjenigen Recht geben, die sagen es reicht, wenn man es irgendwie nach Deutschland schaffst und zu arbeiten beginnt. Neue illegale Zuwanderung wäre die Folge.

Dennoch setzen wir uns für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz ein, damit zielsicher in den Branchen, wo Bedarf herrscht, auf ausländische Arbeitskräfte zurückgegriffen werden kann. Solche Anträge müssen meines Erachtens aber immer zwingend aus dem Herkunftsstaat der Betroffenen gestellt werden. Das ist ein zentrales Aniegen bei den anstehenden Gesprächen über die Bildung einer neuen Regierungsformation. Mit einer klug gesteuerten und begrenzten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler Einwanderung und Migration.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich MdB