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Michael Hennrich
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Frage von Felix P. •

Frage an Michael Hennrich von Felix P. bezüglich Wirtschaft

Hallo,

am Freitag soll laut Presseberichten das Leistungsschutzrecht im Bundestag abgestimmt werden.

Mich würde dazu interessieren, ob Sie für oder gegen ein Leistungschutzrecht für Presseverleger stimmen und wie Sie Ihr Abstimmungsverhalten begründen.

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Februar 2013 zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts. Dem Gesetzesentwurf werde ich zustimmen.

Wie Ihnen bekannt ist, soll durch den Gesetzentwurf sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Die Gesetzesbegründung greift die Erkenntnis aus der Praxis auf, dass sich Presseverlage heute zunehmend damit konfrontiert sehen, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht. Angesichts dieser Entwicklung gilt es, die wirtschaftlichen Interessen von Presseverlegern auf der einen Seite und kommerziellen Nutzern auf der anderen Seite neu ausbalancieren.

Dabei wird jedoch explizit zum Ausdruck gebracht, dass die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts nicht als ein gesetzgeberischer Schutz von alten, überholten Geschäftsmodellen missverstanden werden darf. Das neue Leistungsschutzrecht kann und soll kein Korrektiv für Strukturveränderungen des Marktes sein, auf die Presseverleger vor allem mit neuen Angeboten reagieren müssen.
Mir ist bekannt, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche Bedenken von Internetnutzern den Anbietern von Suchmaschinen zum Leistungsschutzrecht geäußert wurden. Wir haben diesen Bedenken durch Einfügung eines Änderungsantrags Rechnung getragen. Damit wird sichergestellt, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen. Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte, wie Schlagzeilen fallen nicht unter das Leistungsschutzrecht.

Damit haben wir meines Erachtens eine ausgewogene Lösung gefunden. Gerne können wir uns über das Thema auch persönlich unterhalten. Zur Vereinbarung eines Termins können Sie sich an mein Wahlkreisbüro in Nürtingen (Tel: 07022-34109) wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich