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Michael Hennrich
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Frage von K. H. •

Frage an Michael Hennrich von K. H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hennrich,

ich bitte Sie meine Fragen nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten.

Zuerst einmal, ich bin ein Familienvater mit 3 Kindern, zwei, 2 und 4 Jahre leben in meinem Haushalt und eins nur alle 14 Tage übers Wochenende. Ich bin Berufstätig und meine Frau im Moment noch im Erziehungsurlaub. Nun zu meinen Fragen:

1.) Was wird Ihre Partei im Falle eines Wahlsieges ändern, damit junge Familien wie unsere nicht jeden Monat ums überleben kämpfen müssen.

2.) Welche Finanzelle Änderungen werden sich ergeben damit, dass unter Punkt 1 beschriebene sich endlich ändert?

3.) Welche Möglichkeiten sehen Sie und Ihre Partei für die Kinderbetreuung, und in welchem maße könnte diese verbessert werden? ( In unserem Ort gibt es z.B. keine Möglichkeit die Kinder abzugeben damit beide Elterteile Arbeiten können.)

4.) Was wird Ihre Partei hinsichtlich der Rechte er Väter bei getrennt lebenden Paaren unternehmen?

Für eine Rasche und wenn möglich Ausführliche Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

K. Hübsch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hübsch,

Gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, wenn ich Ihnen jeweils nur einige Schwerpunkte nenne. Ausführlichere Informationen zu den geplanten einzelnen familienpolitischen Maßnahmen der CDU/CSU finden Sie auch unter www.cdu.de.

Wie Ihnen eventuell bekannt ist, bin ich selbst Vater von zwei Söhnen (8 und 4 Jahre alt). Einige der von Ihnen angesprochenen Dinge kenne ich daher nicht nur aus meinem politischen, sondern auch aus meinem privaten Leben. Ich hoffe, dass ich diese Erfahrungen in der kommenden Wahlperiode in Berlin umsetzen kann.

Gerne stehe ich Ihnen jedoch nach der Bundestagswahl zu einem persönlichen Gespräch über die von Ihnen angesprochenen Themen zur Verfügung und nehme Ihre Anregungen hierzu auf.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

1. und 2.
Für mich ist eine bessere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik einer der Hauptansatzpunkte der Familienpolitik. Mit unserem Schwerpunkt „Vorfahrt für Arbeit“ leisten wir einen wichtigen Beitrag für Familien, die wieder Sicherheit bei Ihrer Lebensplanung haben sollen. Wir wollen finanzielle Gerechtigkeit für Familien mit Kindern schaffen und ihre finanzielle Unabhängigkeit sichern.

An erster Stelle müssen wir Familien mit Kindern durch ein kinderfreundliches Steuersystem spürbar entlasten, indem wir einen einheitlichen Grundbetrag von 8.000 € pro Person einführen. Eine vierköpfige Familie wird dann einschließlich pauschaler Steuerabzüge bis zu einem Jahreseinkommen von 38.200 € keine Einkommenssteuer mehr bezahlen. Weiterhin wollen wir die Erziehungsleistung der Eltern in der Rente höher bewerten, indem wir für neugeborene Kinder ab 2007 einen Kinderbonus von monatlich 50 € pro Kind als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einführen. Ein weiterer Baustein wird die Finanzierung der Gesundheitskosten für Kinder aus Steuermitteln sein.

Der Staat muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Mütter und Väter frei von finanziellen und sonstigen Erwägungen entscheiden können, wie sie ihr familiäres Zusammenleben verwirklichen, zum Beispiel ob und in welcher Form Familie und Beruf miteinander vereinbart werden. Jeder weiß, dass beide Eltern gemeinsam die Verantwortung für die Kinder tragen. Daher sollen auch beide gleichermaßen die Möglichkeit haben, sich familiär zu engagieren. Deshalb müssen die Arbeitszeiten für beide Elternteile flexibler gestaltet werden können. Ich setze mich dafür ein, das Angebot von Teilzeit- und Telearbeitsplätzen weiter zu fördern.

3.
Beispiele wie das von Ihnen genannte gibt es bedauerlicherweise noch vielerorts in Deutschland. Daher ist es weiterhin erforderlich, dass wir Familien nicht nur finanziell fördern, sondern ihnen mehr Wahlfreiheit geben, indem wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausbauen. Ich möchte den Eltern ermöglichen, Kinder und Job besser miteinander zu vereinbaren zu können. Dazu gehört vor allem, dass die Kinder gut versorgt sind, während die Eltern arbeiten. Daher wollen wir die Betreuungsangebote für alle Altersstufen ausbauen, d.h. für Kleinkinder ebenso wie für Schüler. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen geschehen. Wir brauchen eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Betreuungsangeboten durch Kindergärten, Krippen und Tagesmütter für die Kleinsten und Ganztagsschulangebote für die größeren Kinder.

4.
Ihrer Frage hinsichtlich der Rechte der Väter möchte ich besondere Aufmerksamkeit widmen, da das Regierungsprogramm der CDU/CSU hierzu naturgemäß keine genaueren Informationen enthält, habe ich mich mit den zuständigen Kollegen meiner Fraktion Rücksprache gehalten. Die hier am häufigsten angesprochenen Bereiche Unterhaltsrecht, Vaterschaftstest, Umgangsrecht und Sorgerecht möchte ich im folgenden erläutern.

Wie Sie vielleicht aus eigener Erfahrung wissen, werden viele Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs den heutigen veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten, wie z.B. hohe Scheidungsrate, geänderte Rollenverteilung, neue Familienstrukturen, steigende Zahl von Mängelfällen, Zunahme von „Zweitfamilien“ und höhere Akzeptanz der nachehelichen Eigenverantwortung, nicht mehr gerecht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird daher das Unterhaltsrecht grundlegend überarbeiten. Das Bundesjustizministerium hat hierzu am 6. Mai 2005 den lang angekündigten Referentenentwurf zur Unterhaltsrechtsreform vorgelegt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Unterhalt von Kindern künftig Vorrang vor anderen Unterhaltsansprüchen haben soll. Wir hoffen, dass sich hierdurch die erschreckend hohe Zahl von sozialhilfebedürftigen Kindern verringern lässt. Darüber hinaus entspricht eine Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und die damit verbundene Begrenzung etwaiger Unterhaltsansprüche wie beschrieben besser den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen. Wir werden allerdings darauf achten, dass das Institut der Ehe nicht weiter ausgehöhlt wird. In diesem Sinne werden wir vor allem bei langjährigen Ehen dem Vertrauensschutz der Ehepartner gewährleisten. Weiterhin werden wir darauf hinwirken, dass die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern auch tatsächlich in allen Rechtsgebieten sichergestellt ist. Gerade dann, wenn es um die materielle Sicherung geht, ist dies von hoher Bedeutung, wie die steigende Zahl an von Armut betroffenen Kindern allein erziehender Eltern zeigt. In diesem Zusammenhang gilt es, die Unterhaltsansprüche hinsichtlich der unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von geschiedenen und nicht-geschiedenen Müttern mit der Zielsetzung einer Angleichung weiterzuentwickeln. Aber auch hier müssen wir die durch die Verfassung festgeschriebene Sonderstellung der Institution der Ehe achten. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf geht in die richtige Richtung und wird auch uns nach der Wahl als Grundlage dienen, soweit er das Wohl des Kindes und dessen Betreuung in den Vordergrund stellt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass ein neues Unterhaltsrecht dies auch umsetzt. Um die finanzielle Absicherung der Kinder – nichtehelicher wie ehelicher – zu verbessern, sind klare gesetzliche Vorgaben erforderlich, an denen sich die Gerichte bei ihren Entscheidungen über unterhaltsrechtliche Einzelfälle orientieren können. Es reicht nicht aus, lediglich allgemeine Vorstellungen über die Rangfolgen der verschiedenen Unterhaltsberechtigten zu formulieren. Das würde Rechtsunsicherheit schaffen, weil sich erst im Laufe der Jahre eine einheitliche Rechtsprechung entwickeln wird, auf die sich die Betroffenen verlassen können.

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion wird daher im Interesse der Kinder und Eltern eine Reform aus einem Guß durchführen. Wir werden hierzu das Unterhalts-, Sozial- und Steuerrecht, wie vom Bundestag fraktionsübergreifend von der Bundesregierung seit 2000 gefordert und durch mehrere Urteile höchster Gerichte angemahnt, harmonisieren. Angesichts der Privilegierung des Kindesunterhalts müssen wir in diesem Zusammenhang überprüfen, ob es nicht angemessen wäre, die Kindesunterhaltsleistungen entsprechend den nachehelichen Unterhaltsleistungen steuerrechtlich zu berücksichtigen. Wir werden zudem die steigende Zahl von „Zweitfamilien“ besser stellen, um ihnen eine faire Ausgangssituation zu geben. Im Hinblick auf eine Stärkung der Eigenverantwortung ist es schließlich – wie bereits oben erwähnt- erforderlich, die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Bereich der Tagespflege und in Kindertagestätten nachhaltig zu verbessern, um so dem erziehenden Ehegatten den schnellen Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erachtet die rechtlichen Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für unzulänglich. Wie werden daher nach der Wahl einen Gesetzentwurf einbringen. Eine Bestrafung von „heimlichen“ Vaterschaftstests“, wie von der Bundesjustizministerin ins Gespräch gebracht, lehnen wir strikt ab, da ein derartiges Verbot einseitig zu Lasten des Vaters gehen würde und ihn in verfassungswidriger Weise in seinem Recht auf Wissen seiner Abkömmlinge verletzen würde. Stattdessen setzen wir auf einen interessengerechten Ausgleich. In dem Spannungsfeld der Abstammungsfeststellung sind die Interessen von Kind, Mutter und Vater gleichermaßen zu berücksichtigen. Es gilt zudem zu beachten, dass ein offenes, vor Gericht ausgetragenes Verfahren die Beziehungen unter den Beteiligten oft irreversibel beschädigt. Dies ist gerade in jenen Fällen nicht verzeihbar, in denen sich die Vaterschaft bestätigt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktionen sieht verschiedene geeignete Lösungsansätze, über die gegenwärtig noch diskutiert wird und daher noch nicht abschließend entschieden ist. In jedem Fall müssen die Hürden für das gerichtliche Anfechtungsverfahren deutlich herabgesetzt werden. Hierbei bietet sich auch die Möglichkeit, ein völlig neues und vereinfachtes Verfahren einzuführen, bei dem es ausschließlich um die Feststellung der Vaterschaft geht. Darüber hinaus könnte im Bürgerlichen Gesetzbuch die Klärung der Abstammung durch eine ohne Wissen und Einwilligung der Beteiligen von einem Anfechtungsberechtigten veranlasstes Abstammungsgutachten ausdrücklich zugelassen werden, deren Ergebnis dann gegebenenfalls für eine gerichtliche Anfechtung verwendet werden könnte.

Wir haben im Jahr 2004 mit dem Gesetz „zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes“ die Rechtsposition des leiblichen Vaters gestärkt. Da wir einen dem Kindeswohl widersprechenden „Umgangstourismus“ vermeiden wollten, wurde auf unser Drängen hin der Rechtsanspruch auf Umgang mit dem Kind auf „enge Bezugspersonen“, die mit dem Kind in einer sozial-familiären Beziehung gestanden haben oder stehen, begrenzt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt jedoch die Kritik an der praktischen Durchsetzbarkeit des bestehenden Umgangsrechts. Dass insoweit Schwierigkeiten und Defizite bestehen, wurde nicht zuletzt durch die Untersuchung von Prof. Proksch bestätigt. Wir werden daher im Rahmen der nach der Wahl durchzuführenden Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens als Teil eines neuen Gesetzes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit die angesprochenen Fragen der Umsetzung des Umgangsrechts, der Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, der etwaigen Einführung eines „Umgangspflegers“ sowie von Veränderungen im Vollstreckungsrecht überprüfen. Dabei wird das entscheidende Kriterium stets das Wohl der betroffenen Kinder sein.

Ein 31. Dezember 2003 ist das „Gesetz zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“ in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 29. Januar 2003 (GZ: 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01) dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2003 eine Übergangsregelung für Eltern zu schaffen, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben. Der Bundestag hat daraufhin die vom Bundesverfassungsgericht monierte Gesetzeslücke durch eine Übergangsregelung geschlossen. Der nicht-sorgeberechtigte Vater, der sich vor dem 1. Juli 1998 getrennt hat und mit seinem Kind ein Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge geführt hat, ohne jedoch Letztere wegen der damals geltenden Gesetzeslage durch Sorgeerklärungen rechtlich absichern zu können, kann jetzt die Sorgeerklärung der verweigernden Mutter beim Familiengericht ersetzen lassen, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Übrigen die geltende gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern für verfassungskonform erklärt. Es hatte jedoch zugleich festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. In diesem Sinne hat auch die 75. Justizministerkonferenz im Juni 2004 in Bremerhaven die Bitte an das Bundesjustizministerium gerichtet, zu prüfen, ob es nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung familienrechtlicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2003 notwendig sei, nicht miteinander verheirateter Eltern, die sich nach dem 1. Juli 1998 getrennt haben, ein gerichtlich begründetes gemeinsames Sorgerecht zu schaffen, wenn sie längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind gelebt haben und es dem Kindeswohl dient. Die CDU/CSU-Bundestagfraktion schließt sich dieser Forderung an und wird sicherstellen, dass eine dahingehende Überprüfung ergebnisoffen und zeitnah nach der Bundestagwahl durchgeführt wird.

Wir brauchen in Deutschland wieder ein lebensbejahendes und familienfreundliches Umfeld. Ich werde dafür eintreten, dass die Verbesserung der Kinderfreundlichkeit Deutschlands bei allen politischen Entscheidungen ganz oben auf der Tagesordnung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich