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Frage von Erich-Günter K. •

Frage an Michael Hartmann von Erich-Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hartmann,

die sogenannten Snowden-Enthüllungen veranlassen mich als besorgten Bürger, Ihnen als Mitglied des PKGr diese Fragen vorzulegen, die meines Wissens bisher von den Massenmedien noch nicht behandelt worden sind.

Wo etwa werden überall sensible Daten verarbeitet? Beispiele:

Öffentliche Verwaltung (Meldewesen, Justiz, Polizei, Finanzen, Jobcenter)
Gesundheitswesen (Krankenkassen)
Energieversorgung (Kraftwerk-Steuerungsanlagen)
Verkehrsleitsysteme (Straßen, Wasser, Luft)
Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Börse)
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Stiftungen
Medienhäuser, Presse, Rundfunk und Fernsehanstalten
Freie Berufe: Arztpraxen, Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien
Unternehmen aller Größen von Konzernen bis zu Kleinbetrieben

Sie alle geben allein in Deutschland zusammen vermutlich jährlich 3-stellige Milliardenbeträge aus für die Sicherung ihrer Daten und gegen Missbrauch und Zugriff von innen und außen. Ein lukrativer und nicht nur US-dominierter Markt für IT-Anbieter, die Sicherheitslösungen dafür anbieten.

Mein Vorschlag für eine Frage an die Verantwortlichen unserer Nachrichtendienste:
Wäre es theoretisch denkbar und ist es technisch möglich, dass im Zuge der berichteten verdachtslosen Datenspeicherung von welchem Dienst in welchem Land auch immer, quasi als Beifang ein Datenzugriff auf die erwähnten Beispiele möglich ist?

Freundlich grüßt mit Dank für die Kenntnisnahme
Erich-Günter Kerschke
Brüder-Grimm-Straße 30
50997 Köln

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kerschke,

Sie haben recht, an vielen Stellen werden personenbezogenen Daten verarbeitet, die besonderen Schutzes bedürfen. Solche Daten können leicht den illegalen Begehrlichkeiten Dritter ausgesetzt sein, oft auch aus rein krimineller Motivation – denken Sie beispielsweise an Kreditkarteninformationen.

Deswegen fordert die SPD auch für Unternehmen und private oder öffentliche Betreiber sogenannter kritischer Infrastrukturen, die Opfer von Angriffen auf ihr Computersystem geworden sind, eine unverzügliche Meldepflicht des Angriffs beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie eine Veröffentlichungspflicht des BSI. Dabei könnte eine Veröffentlichung durch das BSI grundsätzlich anonym erfolgen. Auch sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, die internationale Rechtshilfe im Bereich der Internetkriminalität so fortzuentwickeln, dass sie den Besonderheiten der Netzkriminalität gerecht wird. Zentrale Infrastrukturen wie etwa das Strom- und Bankennetz müssen künftig besser vor gefährlichen Computerangriffen geschützt werden.

Was Ihre Fragen eines möglichen „Beifangs“ durch Nachrichtendienste angeht: Da Emails nicht den kürzesten Weg durch das Netz nehmen, sondern den jeweils kostengünstigsten, d.h. also auch über Leitungen außerhalb Deutschlands, könnten unter Umständen beispielsweise Emails (z.B. an eine Versicherung o.ä.) Beifang für ausländische Nachrichtendienste werden. Der Bundesnachrichtendienst darf so allerdings nicht auf Daten deutscher Bürgerinnen und Bürger zugreifen. Emails zwischen Bundesbehörden im Informationsverbund der Bundesbehörden sind übrigens besonders geschützt, da diese getrennt von öffentlichen Netzen versandt werden.

Da wir bis heute von der Bundesregierung noch nicht allzu viel an verlässlichen Informationen über Prism und andere Programme dieser Art erhalten haben, werden wir als SPD weiter auf Aufklärung drängen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann, MdB