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Frage von Jürgen H. •

Frage an Michael Fuchs von Jürgen H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fuchs,

einem Artikel im H.A. entnehme ich, daß nach Ihrer Meinung die Einführung des Hunderegisters sinnvoll sei. Für mich nicht! Eine Anmeldepflicht gab es schon immer, damit gab und gibt es ein Register.

Warum soll ich meiner Hündin noch einen Chip einsetzen lassen? Sie ist 14,5 Jahre alt, leidet unter Herzproblemen und hat an der Gesäugeleiste walnußgroße Krebsgeschwüre, die z,Zt. durch ärtzliche Behandlung verkapselt sind.

Mit freundlichem Gruß. J. Hargens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hargens,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.12.06 zur Einführung des Hunderegisters.

Wenn Sie mir erlauben, möchte ich Ihre Frage in zwei Teile untergliedern. Einmal nach dem Sinn des Registers im Allgemeinen und zum anderen speziell auf Ihre persönliche Situation.

Zu dem Register ist zu sagen, dass man nach meiner Überzeugung die Maßnahmen des neuen Hundegesetzes als Ganzes sehen muss, denn nur in diesem Zusammenspiel wird jede einzelne Maßnahme sinnvoll. Insoweit ist die Einführung des Registers und die Anmeldepflicht auch eine neue Maßnahme und nicht zu verwechseln mit der weiter bestehenden Steuerpflicht. Ohne die grundsätzliche Diskussion über die Einführung des Hundegesetzes an dieser Stelle neu führen zu wollen, möchte ich hier noch einmal betonen, dass dieses Gesetz nach meiner Überzeugung zwingend erforderlich war. In einer Großstadt wie Hamburg ist es erforderlich, dass das Zusammenleben der einzelnen Personengruppen mit gegenseitiger Respekt und Akzeptanz erfolgt. Nur unter dieser Prämisse ist ein für alle Hamburger sowie die sich hier aufhaltenden Gäste vernünftiges Zusammenleben gewährleistet. Nicht vorstellbar wäre es gewesen, wenn zwischenzeitlich nur ein weiterer tragischer Beißvorfall die Öffentlichkeit beschäftigt hätte. Ich bin mir sicher, dass dann eine wesentliche Verhärtung der Position der Nichthundehalter dafür gesorgt hätte, ein wesentlich restriktiveres Gesetz zu verabschieden. Die Einführung des Registers war nötig, um nicht nur konkrete Erlaubnis- und Verbotstatbestände durch Gesetz zu schaffen, sondern diese auch überprüfbar zu machen. Das Register gibt die Möglichkeit des raschen Zugriffs auf die Daten. Nur auf diesem Wege ist ein Hund in kürzester Zeit identifizierbar, sind Angaben über ihn verifizierbar.

Zu Ihrer persönlichen Situation kann ich leider nur ganz allgemein antworten. Sicherlich wäre es möglich gewesen, Altersgrenzen für die Chippflicht oder Registrierung einzuführen. Geändert hätte sich allerdings an der Grundproblematik nichts. Immer wenn Altersgrenzen gezogen werden, gibt es einen Personenkreis der betroffen ist, andere wiederum nicht. Diese Problematik ist wahrscheinlich so alt wie die Zeitrechnung. Wir haben uns bei der Gesetzgebung dafür entschieden, alle Hunde und ihre Halter gleich zu behandeln. Eine wissenschaftlich fundierte Begründung gibt es, wie bei allen ähnlich gelagerten Fällen, nicht.

Mit freundlichem Gruß
Michael Fuchs