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Michael Frieser
CSU
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Frage von Guiljam N. •

Frage an Michael Frieser von Guiljam N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum wehrt sich ihre Partei immer noch gegen Transparenz?
Was stimmt ihrer Meinung nach gegen ein Lobbyregister?
Wieso wollen Sie Datenschutz für Lobbyisten, aber nicht für die Bevölkerung?

Recht herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte. Allerdings wären von Ihnen selbst formulierte Fragen, die auch Ihre eigene Meinung und Ihre Argumente beinhalten, für einen Austausch sinnvoller gewesen.

Die CDU/CSU- Fraktion wehrt sich nicht gegen Transparenz.

Ein verbindliches Lobbyistenregister besteht bereits über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung“, die CDU und CSU durchgesetzt haben.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie finden Sie hier: https://www.bundestag.de/blob/189476/caf6d5c805459a50acc43d58fd44cff6/lobbylisteaktuell-data.pdf

Zu unserer parlamentarischen Demokratie gehört es dazu, dass Interessen an Abgeordnete - in ihren Wahlkreisen wie am Sitz des Bundestages herangetragen werden können. Die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls verhindert die Vielfalt der Beteiligten an politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionen, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss.

Eine Dokumentationspflicht für jede vermeintliche Beeinflussung von Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten lehnen wir ab, da sie zu einem unübersehbaren Verwaltungsaufwand führen würde. Jedes Treffen mit Externen müsste dann von der Verwaltung vorsorglich dokumentiert werden, da dieses unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt als jedenfalls mittelbare Beeinflussung durch Lobbyisten gewertet werden könnte. Ein solches Vorgehen wäre meines Erachtens nicht praxistauglich.

Auch bei den gescheiterten Sondierungsverhandlungen war es Konsens, dass eine Neuregelung jedenfalls so ausgestaltet sein müsste, dass sie wirksames Regierungshandeln und die freie Ausübung des parlamentarischen Mandats nicht einschränkt.

Ihre Unterstellung, dass die Union keinen Datenschutz für die Bevölkerung wolle, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist auch nicht der Fall. Wir wollen den Zugang der Sicherheitsbehörden zu vorhandenen Datenbanken erleichtern, wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten geht. Dazu wollen wir ein Datengesetz neu verabschieden, das sowohl das Informationsinteresse der Sicherheitsbehörden als auch die berechtigten Datenschutzinteressen der Betroffenen regeln soll.

Ich hoffe mit dieser E-Mail zum besseren Verständnis meiner Positionen beigetragen zu haben und bitte Sie diese Argumente zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser

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