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Michael Frieser
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Frage von Nikolaos M. •

Frage an Michael Frieser von Nikolaos M. bezüglich Verbraucherschutz

Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?
Bin mit 3 Jahren nach Deutschland eingewandert und lebe also schon seit knapp 40 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern).Es wird Werbung gemacht – „Geht zur Wahl“!!!
stellen Sie sich vor, ich will, aber darf nicht .Habe im 16 Lebensjahr eine Lehre begonnen und nach 3 Jahren auch abgeschlossen und bin seit meinem 20 Lebensjahr, bis jetzt Selbstständig. Hab also die gleichen Rechte und Pflichten, wie jemand der die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und kann nicht mitentscheiden !!
Warum darf ich nicht zur Wahl gehen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maniadakis,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Absicht, ihr demokratisches Willensbildungsrecht in Anspruch zu nehmen.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist in Deutschland erforderlich, um bei der Bundestagswahl wählen zu dürfen. Das hat aus meiner Sicht auch seinen guten Grund. Sich zu einem Land zu bekennen, schließt ein, auch seine Staatsangehörigkeit anzunehmen. Für die Union steht die deutsche Staatsangehörigkeit am Ende, nicht am Anfang des Integrationsprozesses. Doppelstaatsangehörigkeiten lösen zudem viele Probleme bei Wehrdienst und in Erbschafts- und Familiensachen aus. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den mittlerweile bewährten und einheitlichen Einbürgerungstest zu machen, der für Sie, der schon so lange hier lebt und hervorragend integriert ist, sicher kein Problem sein dürfte, und damit den erfolgreich eingeschlagenen Weg auch zu dokumentieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dafür entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Frieser

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