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Michael Donth
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Michael Donth von Wolfgang S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Donth,

Am 01.10.2015 wird im Bundestag über die sanktionsfreie Mindestsicherung für bedürftige Menschen diskutiert und abgestimmt.

Das Grundrecht auf das Existenzminimum ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden (Urteil vom 09.02. 2010, 1 BvL 1/09, Randnummer 133).

Nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten leitet sich das soziokulturelle Existenzminimum als Grundrecht von der Würde des Menschen ab. Die Gewährung des Grundrechts ist demzufolge nicht vom Wohlverhalten des Menschen abhängig.

Das Sozialgericht Gotha hat im Mai 2015 in einem Urteil verfassungsrechtliche Zweifel an den Sanktionsbestimmungen im SGB II vorgetragen. Das Sozialgericht Dresden schließt sich dem an und ist der Auffassung, dass eine 100-Prozent-Sanktionierung grundsätzlich verfassungswidrig sei.

Mich würde interessieren, ob Sie für oder gegen eine sanktionsfreie Mindestsicherung stimmen werden und wie Sie Ihre Entscheidung vor dem Hintergrund der oben angerissenen Gesetzeslage begründen. Vielen Dank!

Ein schönes Wochenende wünscht

Wolfgang Schmidt

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