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Meta Janssen-Kucz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Peter G. •

Frage an Meta Janssen-Kucz von Peter G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Janssen-Kucz,

zu Ihrer Antwort an Herrn Hellmuth nehme ich wie folgt Stellung:
Mir scheint Sie haben sich nicht richtig Informiert / sind nicht gut informiert worden.
Der Erwerb von Schusswaffen setzt zwingend die sichere Aufbewahrung voraus.
Waffe und Munition voneinander getrennt.
Wie gedenken Sie sich in Zukunft zum Thema Waffenrecht zu informieren?
Was ist für Sie Munition mit hoher Durchschlagskraft?
Bitte definieren Sie hohe Durchschlagskraft.
Als Sportschütze darf ich solche Munition nicht erwerben.
Kennen Sie den Unterschied/die Definition zwischen Kleinkaliber und Grosskaliberwaffen?
Haben Sie sich eingehend mit den Vorschriften zum Erwerb einer Schusswaffe befast?
Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte?
Haben Sie sich einmal über die Jugend- und Sozialarbeit informiert die die Schießsportvereine leisten?
Waren Sie mal in einem Schießsportverein und haben sich dort einmal mit den Mitgliedern über ihren Sport unterhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Günzel-Jugel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Günzel-Jugel,

durch meine Antwort an der Fragesteller Herr Hellmuth aus Anfang April diesen Jahres dürften einige ihrer Fragen bzw. Stellungnahmen schon beantwortet und geklärt sein. Ich will dennoch auf einige Punkte hinweisen:

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verschärfung des Waffenrechts in 2009 zwingend notwendig war und das die Sicherheit bei dem Umgang mit Waffen Priorität hat und somit regelmäßig betrachtet und ggf. neu bewertet werden muss. Dieser Aufgabe haben sich nicht nur die Grünen gestellt, sondern auch z.B. die Landesregierung von Niedersachsen den sie schreibt selbst in der Antwort zu unserer Anfrage "Wie viele Waffen gibt es in Niedersachsen? Wie sind die Ergebnisse nach den letzten Waffenrechtsänderungen?" - Drs. 16/4712: "Der Verstoß gegen die geltenden Aufbewahrungsvorschriften ermöglichte maßgeblich den Amoklauf von Winnenden. Deshalb wurden durch die am 25. Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung insbesondere die Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen sowie für die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden geändert. Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist damit eines der schärfsten weltweit. Die Landesregierung hat die Verschärfung des Waffenrechts und ihre Umsetzung aktiv unterstützt."

Für Alle gilt es die Interessen der Allgemeinheit vor unrechtmäßiger und unqualifizierter Nutzung von Waffen, die in der Konsequenz zu erheblichen Verletzungen und nicht wieder gutzumachenden Schäden führen kann zu schützen und dabei den Sportschützen weitestgehend gerecht zu werden. Im Rahmen einer solchen Abwägung müssen in einem Rechtsstaat manchmal auch Einschränkungen hingenommen werden. Das dabei die sämtliche Risiken des Lebens vermieden werden können dürfte sich von allein erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Meta Janssen-Kucz

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