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Memet Kilic
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Frage von Rainer B. •

Frage an Memet Kilic von Rainer B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Kilic,

ich beobachte seit einiger Zeit einen in Berlin ansässigen Verein Names "Deutsche National Versammlung" (DNV), die zur diesjährigen Bundestagswahl als "Partei" antreten will. Bisher scheint die Gruppe, die ihre Mitglieder offensichtlich aus dem rechtsextremen Milieu rekrutiert, aus einer überschaubaren Anzahl zu bestehen. Auch wenn sie ganz ganz grosse Ziele verfolgen: Mehrheit (mind. 51%) im zukünftigen Bundestag, Einberufung einer "Nationalversammlung" um anschliessend eine neue Verfassung zu verabschieden, Austritt aus allen inter. Organisationen, revanchistische Gebietsansprüche und eine an Verschwörung erinnernde feindliche Haltung gegenüber Frankreich und den westlichen Alliierten.
(das ganze Programm - viel Text wenig Aussagen): http://www.deutsche-nationalversammlung.de/

Der Vorsitzende Herr Karnath tritt als Staatsrechtler auf (wobei man diese "Qualifikation" eher bezweifeln kann) war wohl an der Klage gegen den EURO und ESM beteiligt (behauptet er) ist wohl gerade dabei, für seinen Verein den Parteienstaates und die Zulassung zur Wahl zu erlangen.

Mit diesem Hintergrund nur kurz meine Fragen:

Wäre es nicht sinnvoll, sich endgültig vom Art 146 GG zu verabschieden und diesen ersatzlos zu streichen? Würde den ganzen rechtsextremen Kräften/Reichsdeutschen schon mal gehörig den "Wind" aus den Segeln nehmen - wir haben ja schließlich ein prima Grundgesetz?

Ist Ihnen die DNV bekannt und wissen sie, ob diese Gruppe auch vom Verfassungsschutz überwacht wird? Halte ich für sehr angebracht, da sie sich unter dem "harmlosen" Mäntelchen Patriotismus offen rechtsextremistische Parolen verbreitet (gut manchmal gewürzt mit Größenwahn)

Danke & schöne Grüße aus Pfm

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Buschkiel,

gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Zu 1.)
Mit der Wiedervereinigung wurde folgendes in der Präambel des Grundgesetzes festgehalten: "Die Deutschen in den Ländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." Damit hat der Artikel 146 GG nicht mehr die Bedeutung, die er noch davor hatte. Abgesehen davon hat sich unsere Partei seit der Vereinigung dafür eingesetzt, eine neue zeitgemäße Verfassung zu erarbeiten und der Bevölkerung zur Entscheidung vorzulegen. Diese Verfassung sollte dann auch die Möglichkeit des Volksentscheides auf Bundesebene enthalten.

Zu 2.)
Die DNV war mir bisher noch nicht bekannt. Im Verfassungsschutzbericht 2011 habe ich dazu nichts gefunden. Diesen Hinweis werde ich unseren zuständigen Fachpolitikern weitergeben.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Memet Kilic