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Melanie Huml
CSU
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Frage von Günther B. •

Frage an Melanie Huml von Günther B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehtre Frau Huml,

Sie kennen sicher das Anfang 2019 ergangene Urteil, nach dem mit Salmonellen kontaminierte Döner-Spieße zurückgezogen werden mussten.
Sie wissen sicher auch, dass unamtlich im Handel gezogene Stichproben an Geflügel eine Belastung bei ca. 30 - 50 % der Proben mit multiresistenten Keimen ergeben hat.

N.B. Das Döner-Urteil behandelte professionelle Verwender, denen das Risiko nicht ausreichend erhitzter Lebensbittel bekannt ist. Beim Geflügelkauf an der Ladentheke haben wir jedoch "Laien", bei denen der sachgerechte Umgang nicht vorausgesetzt werden DARF. So jedenfalls sieht es die Gesetzgebung zB im Produktsicherheitsrecht! Sollte das Gesundheitsrecht nicht mindestens ebenso "scharf" sein?

Meine Fragen:
Wie häufig werden in jedem Geschäft mit Verkauf von Geflügel, amtliche Proben auf Keime gezogen?
Um welchen Betrag haben die bayr. Überwachungsbehörden die Kontrollfrequenz seit Bekanntwerden der Keimbelastung an Geflügel erhöht?
Wie hoch ist nach diesen Proben der Belastungsgrad?
Wie häufig erfolgten Rückrufe / Marktausschlüsse?
Was tun Sie, um die Awareness in der Bevölkerung für diese Gefährdung zu erhöhen?

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Sie wissen sicher auch, dass Colistin ein wichtiges Reserve-Antibiothikum ist. Ebenso wissen Sie, dass multiresistente Keime in Bächen und Seen gefunden wurden -leider wieder von nicht-amtlicher Seite! (u.a. https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/Niedersachsen-Antibiotika-resistente-Keime-in-Fluessen-und-Seen).

Meine Fragen dazu:
Was tut Ihr Ministerium um diese als extrem gefährlich einzustufende Situation zu verhindern oder zu reduzieren?
Was tun Sie um zu verhindern, dass Colistin in der Landwirtschaft vorbeugend und ohne Not (zB in der Geflügelzucht) verwendet wird? (https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Mehr-Reserveantibiotika-in-Staellen-eingesetzt,antibiotika556.html).

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit die fachliche Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz liegt, habe ich dort für Sie aktuelle Auskünfte eingeholt.

Allgemeine Hinweise zur Lebensmittelüberwachung im Bereich Geflügel:

Die Kontamination von Geflügelfleisch mit pathogenen Mikroorganismen (u. a. Salmonellen und Campylobacter) ist seit vielen Jahren ein wichtiges Thema im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung. In Bayern werden deshalb bereits seit vielen Jahren im Rahmen von bayern- und bundesweiten Schwerpunktprojekten rohes Geflügelfleisch auf das Vorkommen von Lebensmittelinfektionserregern untersucht. Die ermittelten Untersuchungsergebnisse werden im Bund-Länder-Bericht über die Ergebnisse des jährlichen Zoonosen-Monitorings auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht. Die Daten werden vom Bund auch an die European Food Safety Authority (EFSA) gemeldet.

Derartige Erhebungen „from stable to table“ in ganz Europa haben zu einer Reihe von europaweit gültigen gesetzlichen Vorgaben geführt, deren Ziel es ist, das Vorkommen von Lebensmittelinfektionserregern wie z. B. Salmonellen und Campylobacter entlang der Lebensmittelkette „Geflügel“ langfristig zu senken. Beispielhaft haben sich seit In-Kraft-Treten von EU-Verordnungen für Salmonellen Bekämpfungsmaßnahmen im Jahr 2008 die Salmonellen-Kontaminationsraten von frischem Geflügelfleisch von 2009 – 2014 deutlich abgenommen.

Zu Ihrer Frage „Wie häufig werden in jedem Geschäft mit Verkauf von Geflügel, amtliche Proben auf Keime gezogen?“:

Untersuchungen von rohem Geflügelfleisch erfolgen seit dem Jahr 2009 deutschlandweit einheitlich nach dem Zoonose-Stichprobenplan. In einem Zeitraum von drei Jahren werden jeweils ca. 30.000 Proben bundesweit entlang der Lebensmittelkette auf Zoonoseerreger, u. a. Salmonellen, Campylobacter und antibiotikaresistente Keime untersucht. Dabei erfolgt die Auswahl der zu nehmenden Proben im Regelfall so, dass jährlich wechselnd die einzelnen Lebensmittelketten (Schwein, Rind, Pute, Hähnchen) abgedeckt werden. Die Verteilung der Proben auf die einzelnen Bundesländer erfolgt jährlich nach einem Schlüssel, der sich im Bereich der Erzeugerbetriebe beispielsweise an den Bestandszahlen, im Bereich der Probenahmen am Schlachthof an den Schlachtzahlen und im Bereich des Einzelhandels an den Bevölkerungszahlen orientiert.

Informationen zu den Daten der Probenahmen finden Sie in den auf der Homepage des BVL veröffentlichten jährlichen Berichten:
https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/06_ZoonosenMonitoring/lm_zoonosen_monitoring_node.html

Zu Ihrer Frage „Um welchen Betrag haben die bayerischen Überwachungsbehörden die Kontrollfrequenz seit Bekanntwerden der Keimbelastung an Geflügel erhöht?“:

Der Probenumfang im Rahmen des bundesweiten Zoonosen-Stichprobenplan ist so vorgegeben, dass eine nationale repräsentative Stichprobe verteilt auf die Länder erreicht wird. Näheres hierzu ist bereits in der Antwort auf Ihre erste Frage und unter dem Punkt „Allgemeine Hinweise“ erläutert.

Zu Ihrer Frage „Wie hoch ist nach diesen Proben der Belastungsgrad?“:

Auf frischem Geflügelfleisch wird als pathogener Mikroorganismus hauptsächlich Campylobacter nachgewiesen (2017: 51,8 % frisches Geflügelfleisch). Campylobacter-spezies sind der Natur nahezu ubiquitär verbreitet. Campylobacter jejuni/coli sind vor allem im Magen-Darm-Trakt von Tieren und können während des Schlachtprozesses auf Haut und Fleisch gelangen. Seit Januar 2018 gilt daher in der EU ein neuer gesetzlicher Grenzwert für Campylobacter als sogenanntes Prozesshygienekriterium bei der Schlachtung. Die Bundesregierung erwartet, dass es zu vermehrten hygienischen Anstrengungen von Seiten der Schlachtbetriebe kommt und dadurch die Campylobacter-Belastung von Geflügelfleisch sinkt (siehe Drs. 19/6212).

Weitere Informationen können Sie den im Internet veröffentlichten Zoonosen-Monitoring-Berichten entnehmen:
https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/06_ZoonosenMonitoring/lm_zoonosen_monitoring_node.html

Zu Ihrer Frage „Wie häufig erfolgten Rückrufe / Marktausschlüsse?“:

Bei der Frage der Verkehrssicherheit sind Zubereitungshinweise (Durcherhitzung) zu berücksichtigen. Eine ausreichende Durcherhitzung gewährleistet nach dem heutigen Stand der Wissenschaft eine Abtötung der für Geflügelfleisch relevanten Erreger, zudem ist ein Verzehr von Geflügelfleisch im rohen Zustand in Deutschland nicht üblich.

Stellt der Lebensmittelunternehmer bei nach der VO (EG) Nr. 2073/2005 vorgeschriebenen Untersuchungen auf die sog. „Lebensmittelsicherheitskriterien“ (u. a. Nachweis von Salmonella Enteritidis oder Typhimurium in frischem Geflügelfleisch) eine Kontamination des Geflügelfleischs und daraus hergestellten Produkten fest, hat er selbst die Ware zurückzunehmen bzw. zurückzurufen. Die Lebensmittelsicherheitskriterien der VO (EG) Nr. 2073/2005 dienen in diesem Fall als Instrument, den Eintrag pathogener Mikroorganismen entlang der Lebensmittelkette zu reduzieren.

Zu Ihrer Frage „Was tun Sie, um die Awareness in der Bevölkerung für diese Gefährdung zu erhöhen?“:

Im Regelfall wird frisches Geflügelfleisch durch den Hersteller bzw. Inverkehrbringer mit einem entsprechenden Warn- bzw. Sicherheitshinweis (Verzehrhinweis) versehen, der den Verbraucher ausdrücklich darauf hinweist, dass bei der Zubereitung von frischem Geflügelfleisch die Regeln der guten Küchenhygiene zu beachten sind und dass Geflügelfleisch nur in vollständig durcherhitztem Zustand zu verzehren ist.

Des Weiteren informieren die Behörden auf Landes- und Bundesebene seit Jahren in Broschüren, Internet-, Radio- und Fernsehbeiträgen umfassend und gezielt über diese Thematik. Einige im Internet abrufbare Beiträge sind im Folgenden aufgeführt.

Bayern (LGL):
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_06_fleisch/ue_2009_gefluegelfleisch.htm
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/hygiene/bakterien/antibiotikaresistente_erreger.htm
https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/hygiene/hygienischer_umgang/verbrauchertipps/index.htm
https://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittelsicherheit/hygiene/eier_fleisch.htm

Bund (BfR):
https://www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zu_gefluegelfleisch-7245.html
https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2006/26/hygieneregeln_bei_der_zubereitung_von_gefluegelfleisch_einhalten_-8343.html
https://www.bfr.bund.de/de/kuechenhygiene-193719.html (einschl. Video „Was tun mit dem Huhn“ – Tipps zur Küchenhygiene)

Auch die Medien greifen die Thematik, insbesondere in den Sommermonaten (Grillsaison), regelmäßig auf. Insofern sollte der hygienische Umgang mit frischem Geflügelfleisch (einschl. des ausreichenden Durchgarens) hinreichend bekannt sein.

Bayerische Antibiotikastrategie:

Die Bekämpfung von Multiresistenten Erregern (MRE) besitzt hohe Priorität in der Gesundheitspolitik Bayerns.

Bereits seit 2008 hat die Bayerische Staatsregierung umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen sowie zur Verbesserung der Hygiene in den medizinischen Einrichtungen eingeleitet. Schon damals setzte Bayern auf ein gemeinsames Engagement aller Beteiligten, die mit dem Umgang von Antibiotika zu tun haben.

Die bisherigen Maßnahmen zeigen bereits Erfolge, müssen aber angesichts der zunehmenden globalen Bedeutung von Antibiotikaresistenzen intensiviert fortgeführt werden. Es werden fortlaufend neue Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen in Angriff genommen.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, ist die enge Zusammenarbeit aller mit Antibiotika befassten Personen- und Berufsgruppen im Sinne des „One-Health“-Gedankens nötig. Betroffen sind nicht nur die Humanmedizin, sondern auch die Veterinärmedizin, die Landwirtschaft und die Tierhaltung.

Deshalb wurde in der Ministerratssitzung am 24.10.2017 der „Gemeinsame bayerische Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen“ beschlossen und vom StMGP gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) unter Einbindung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW).

Wesentliche Ziele sind, die weitere Verbreitung bisher bekannter MRE zu verhindern und die Entstehung weiterer Resistenzen zu vermeiden. Außerdem sollen der Antibiotikaverbrauch verringert und neue Verfahren zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen entwickelt werden. Der Aktionsplan enthält acht konkrete Handlungsfelder, in denen aktuelle und insbesondere auch künftige Aufgaben, die in den kommenden Jahren angegangen werden sollen bzw. weiterhin der vertieften Bearbeitung bedürfen, dargestellt werden. Diese haben sich größtenteils auf der Grundlage der bisherigen Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern ergeben. Daher wurden im Aktionsplan auch die bereits umgesetzten Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern aufgezeigt.

Zur Umsetzung des Aktionsplans wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegen Antibiotikaresistenzen (IMAA) unter der Federführung des StMGP, bestehend aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des StMGP und StMUV, je nach Bedarf unter Einbindung von StMELF und StMBW, etabliert. Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gehören Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und auch Vertreter der bayernweiten Netzwerke zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen: die LandesArbeitsgemeinschaft multiresistente Erreger (LARE), das Bayerische Aktionsbündnis gegen Antibiotikaresistenzen (BAKT) und die Arbeitsgemeinschaft resistente Erreger in der Veterinärmedizin (ARE-Vet).
Die Arbeitsgruppe tagt regelmäßig und prüft die Umsetzung der Maßnahmen, erörtert aktuelle Vorhaben und beschließt gemeinsam nächste Schritte. Dazu gehört u.a. auch die Prüfung neuer Verfahren und Projekte zum Einsatz gegen MRE.
Wichtige und aktuelle Ziele sind die frühzeitige Aufdeckung von MRE und deren Verbreitungswege und die Reduktion des Antibiotikaverbrauchs u.a. durch Förderung eines sachgerechten Antibiotikaeinsatzes.

In der Humanmedizin erfolgen etwa 85 % der Verschreibungen von Antibiotika in der ambulanten Patientenversorgung. Für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wurde ein Leitfaden zur Antibiotikatherapie entwickelt. Die Veröffentlichung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.
Darüber hinaus soll eine zielgerichtete Beratung aller in der ambulanten und klinischen Patientenversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte zur sachgerechten Antibiotikatherapie unter Berücksichtigung der aktuellen Resistenzsituation in Bayern erfolgen.

Hierzu ist die Kenntnis der Resistenzlage erforderlich. Für eine bessere Überwachung und Bewertung des Auftretens von antibiotikaresistenten Erregern wird am Bayerischen LGL eine Bayerische Antibiotikaresistenzdatenbank (BARDa) etabliert. Das Projekt wurde am 01.01.2019 gestartet. Die Veröffentlichung der Daten auf einer Homepage ist in Vorbereitung. Die Homepage soll noch in diesem Jahr online gehen.

Im kommenden Jahr ist ergänzend hierzu die verstärkte Aufklärung der Bevölkerung über das Thema Antibiotika und Resistenzentwicklung geplant, denn auch die Bürger können zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika beitragen.

Den Bayerischen Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenzen finden Sie ebenfalls online:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2017/12/bayerischer-aktionsplan-gegen-antibiotikaresistenzen.pdf

Sehr geehrter Herr B.,

ich hoffe, Ihnen mit dieser recht ausführlichen Antwort weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne auch direkt Kontakt aufnehmen. Unter folgendem Link finden Sie die wichtigsten Auskunfts- und Beratungsstellen: https://www.vis.bayern.de/service/index.htm

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL

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