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Melanie Huml
CSU
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Frage von Thomas D. •

Frage an Melanie Huml von Thomas D. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Huml,

als Student der Universität Bamberg interessiere ich mich für Ihre Haltung in Sachen Hochschulpolitik.

1. Haben Sie als MdL für die Einführung von Studiengebühren gestimmt und warum?

In der Fakultät an der ich studiere wurden im ersten Jahr der Studienbeiträge ca. 40% der Gelder nicht verwendet (sprich nicht für die Verbesserung der Lehre ausgegeben) und diese Gelder laufen jetzt als Restmittel (was auch immer damit passieren wird - ich weis es jedenfalls nicht)!
Jetzt frag ich mich wie dann eine Gebühr von 500€ pro Semester noch vermittelbar sein soll, wenn das Geld nur zu einem Teil überhaupt verwendet wird??? Ìch verstehe das jedenfalls nicht! Wenn denn so viel Geld übrig ist und nicht verwendet wird könnte man doch die Studiengebühren wenigsten senken (wenn sie schon nicht wieder abgeschafft werden)?

2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen dieser Praxis ein Ende zu setzen?

Im übrigen empfinde ich die Studienbeiträge wie fast alle Studenten an der Uni Bamberg (siehe: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/verwaltung/presse/Studienbeitraege/Umfrage_uniba08_Seiten_1-11.pdf) als unsozial und zu hoch! Da wäre es doch angebracht, sich nach Alternativen umzusehen, dazu meine dritte Frage:

3. Was spricht ihrer Meinung nach dagegen, Studiengebühren nach Abschluss des Studiums zu erheben, wenn man einen festen Arbeitsplatz und das nötige Geld zum bezahlen hat (wie beispielsweise in Hamburg)?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Dörfler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dörfler,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift und darf Ihre Fragen wie folgt beantworten:

1. Haben Sie als MdL für die Einführung von Studiengebühren gestimmt und warum?

Den Gesetzesbeschluss zur Einführung von Studienbeiträgen (max 500Euro pro Halbjahr) in Art. 71 des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes vom Mai 2006 habe ich mitgetragen. Ich habe dem nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Geld bei den Hochschulen bleibt und nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließt. Dabei war es für mich wichtig, dass Studentinnen und Studenten von der Beitragserhebung aus sozialen Gründen befreit werden können (25 % der Studierenden sind in Bayern von Studienbeiträgen befreit). Die Höhe des Studienbeitrages können die Hochschulen innerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Rahmens selbst bestimmen.

2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dieser Praxis ein Ende zu setzen?

Die Hochschulen sind verpflichtet, die Beiträge für eine Verbesserung der Studienbedingungen vor Ort einzusetzen; dies gilt auch für "Restmittel". Ich darf auf Art. 71 Abs. 2 BayHSchG hinweisen, wonach die Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen in angemessener Weise zu beteiligen sind. Wir als CSU-Landtagsfraktion haben uns in einer das Gesetz begleitenden Entschließung für eine paritätische Mitwirkung unserer Studentinnen und Studenten ausgesprochen. Sofern auf Dauer ein Beitragsüberschuss vorhanden ist, werden die Hochschulen als beitragserhebende Körperschaften die Frage, ob eine Anpassung der Beitragshöhe in Betracht kommt, zu prüfen haben.

3. Was spricht ihrer Meinung nach dagegen, Studiengebühren nach Abschluss des Studiums zu erheben, wenn man einen festen Arbeitsplatz und das nötige Geld zum Bezahlen hat (wie beispielsweise in Hamburg)?

Zentraler Ausgangspunkt unserer Überlegungen war, dass diejenigen Studierenden, die ab Sommersemester 2007 zur Zahlung von Studienbeiträgen herangezogen wurden, auch tatsächlich eine spürbare Verbesserung ihrer Studienbedingungen erhalten. Dies erreicht man nur über eine Zahlungspflicht der aktuell Studierenden. Die Einführung einer "nachgelagerten" Zahlungspflicht ist dagegen für die erste Generation der Akademiker eine echte rückwirkende "Besteuerung" eines zum Zeitpunkt des Studiums kostenlosen Gutes. Nach unserer Ansicht ist das bayerische Modell gerechter: Die Studierenden zahlen und erhalten im unmittelbaren Zusammenhang für ihr Geld eine tatsächliche Gegenleistung in Gestalt verbesserter Studienbedingungen.

Ihre
Melanie Huml, MdL
Staatssekretärin

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