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Mechthild Rawert
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Frage von Jose R. •

Frage an Mechthild Rawert von Jose R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Rawert, warum sperrt sich die SPD in Berlin dagegen, genau zu ermitteln, in wie vielen Berliner Wohnungen Asbest verbaut wurde, und eine umfassende Sanierung anzugehen, und zwar Sanirung nach the state of the art?

Ich habe Kinder und sorge mich um sie, weil in Berlin noch viele solche Gefahrenstoffe verbaut sind und, wenn denn saniert wird, dies nicht fachgerecht geschieht.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rocha,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. September 2013.

Grundsätzlich darf von keinem Gebäude, Bauprodukt oder Bauteil eine Gefahr für die Gesundheit ausgehen. Das gebietet schon die Bauordnung. Sie haben recht, dass es in Berlin immer noch zahlreiche Gebäude gibt, auch im Bestand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, in denen in den 60er und 70er Jahren Asbest bzw. asbesthaltige Baustoffe, meist Kleber in Bodenplatten, verbaut wurden.

Es kann keine Rede davon sein, dass sich die SPD in Berlin dagegen sperrt zu ermitteln, wie viele Gebäude davon betroffen sind. Eher das Gegenteil ist der Fall. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat z.B. die Wohnungsbaugesellschaften angewiesen, ein Kataster einzuführen, in dem asbesthaltige Bodenbeläge aufgeführt sind, um mehr Transparenz zu schaffen und dem Gesundheitsschutz der Mieterinnen und Mieter Rechnung zu tragen. Außerdem sind die Wohnungsbaugesellschaften angehalten, alle betroffenen Mieterinnen und Mieter anschaulich und leicht verständlich zu informieren. Darüber hinaus werden regelmäßig Informationsmaterialien bereitgestellt oder Fachveranstaltungen durchgeführt. Es wurde auch eine Arbeitsgruppe gegründet, die weitere Vorschläge zum Umgang mit Asbest in Wohnungen erarbeitet.

Maßgeblich für den Umgang mit asbesthaltigen Bodenplatten ist die bundesgesetzlich geregelte Gefahrstoffverordnung. Seit 2012 besagt diese, dass der asbesthaltige Kleber bei einer Sanierung entfernt und nicht mehr nur versiegelt werden muss, wie das vorher der Fall war. Es ist auch gesetzlich geregelt, dass diese Arbeiten nur von SpezialistInnen durchgeführt werden dürfen, um einen fachgerechten Umgang mit dem Gefahrenstoff zu gewährleisten.

Sollten Sie dennoch über Hinweise in einem konkreten Fall verfügen, dass eine Sanierung nicht fachgerecht durchgeführt wurde, bitte ich Sie, mich über mein Wahlkreisbüro unter 030 - 72013884 oder mechthild.rawert@wk.bundestag.de zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert