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Mechthild Rawert
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Frage von Norbert S. •

Frage an Mechthild Rawert von Norbert S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

wir wohnen direkt am S-Bahnhof Friedenau. Der Flugverkehr ist, durch die Stillegung des Flughafens Tempelhof kein Thema mehr, war aber hier aber auch nie störend. Der S-Bahnverkehr stört ebenfalls nicht oder nur in geringem Maße. Ein großes Problem war und ist der PKW- und LKW-Verkehr auf der Westtangente. Durch den Lückenschluss zum Stadtring und dessen Weiterbau Richtung Schönefeld, hat der Auto- und LKW-Verkehr seit längerer Zeit erheblich zugenommen. Die Lärmbelastung ist nachgewiesen gesundheitsschädlich.

Wenn man die Senatsverwaltung Berlin um Abhilfe bittet, wird man darauf hingewiesen, dass leider niemand etwas machen könne, weil Bestandsschutz besteht. Ca. 1970, als die Westtangente gebaut wurde, seien alle Vorschriften zum Lärmschutz erfüllt worden, deshalb könne jetzt nichts veranlasst werden; außerdem gäbe es keine verbindlichen, d.h. einklagbaren, Lärmhöchstwerte.

Seit fast 40 Jahren hat sich die Verkehrsbelastung hier erheblich gesteigert und soll, durch die beabsichtigte Verengung der Schloßstraße und die Umleitung des größten Teiles des dortigen Verkehrs auf die Westtangente, noch weiter gesteigert werden. Eine Berücksichtigung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Westtangente, z. B. m Bereich des S-Bahnhofes Friedenau, ist nicht geplant oder beabsichtigt, obwohl die Lärmemissionen, nachgewiesen durch die im Lärmplan Berlin dokumentierten Werte, bereits seit Jahren die Gesundheit der hier wohnenden Menschen gefährden.

Was werden Sie zum Schutz der hiesigen Anwohnerinnen und Anwohner der Westtangente im Bereich des S-Bahnhofes Friedenau vor dem nachgewiesenen, bereits seit Jahren vorhandenen, gesundheitsgefährdenden Verkehrslärm der Fahrzeuge auf der Westtangente unternehmen, wenn Sie in den Bundestag gewählt werden?

Mit freundlichen Grüßen
N. Strübing

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Strübing,

ich bitte meine verspätete Antwort zu Ihren Fragen bezüglich des Lärmaufkommens an der Westtangente in Friedenau durch den PKW- und LKW-Verkehr zu entschuldigen.

In der Tat stellt Lärm für viele Bürgerinnen und Bürger in Großstädten, nicht nur in Berlin, ein immer größeres Problem dar. Geeignete Maßnahmen zur Lärmvermeidung- und Lärmminderung werden deshalb auch immer wichtiger, da andauernder Lärm gesundheitsschädlich wirken kann. Jedoch sind die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes hier begrenzt.

Die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner dieses Teils von Friedenau sind, so meine Informationen, bei der zuständigen Senatsverwaltung bekannt. Zuständig für die Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz ist in der Regel der Straßenbaulastträger, diese Aufgabe wird bei der innerstädtischen Autobahn durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Auftragsverwaltung für den Bund wahrgenommen.

Von der Sache her ist es zunächst richtig, dass es für bestehende Straßen keine verbindlich einzuhaltenden Lärmgrenzwerte gibt. Für Autobahnen und Bundesfernstraßen besteht aber seit Jahren die Möglichkeit zur sogenannten Lärmsanierung entsprechend der Verkehrslärmschutzrichtlinie. Hier wurde mit Bundesmitteln auf freiwilliger Basis der Einbau von Lärmschutzfenstern gefördert, sofern hohe Lärmbelastungen - im Wohngebiet z. B. oberhalb von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht - nachgewiesen wurden. Meines Wissens wurde diese Förderung Ende der 80er Jahre auch für die Hauseigentümer der BAB 103 angeboten; es gibt aber durchaus Schwierigkeiten jetzt noch Umfang und Inanspruchnahme nachzuvollziehen.

Mit dem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket hat der Bundesverkehrsminister 2008 die Sanierungsrichtlinie so geändert, dass nunmehr dem aktiven Schallschutz z. B. Lärmschutzwände, Fahrbahnbelag) Vorrang gegenüber dem passiven Maßnahmen (Fenster) eingeräumt wird.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz versucht derzeit, so die Auskunft auf Anfrage, zu klären, welche Möglichkeiten sich daraus tatsächlich ergeben - diese Problematik soll bei der aktuell beginnenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgegriffen werden.

Dabei seihen aber eine Reihe von Problemen zu berücksichtigen:

- Lärmschutzwände seien nicht nur aus Kostengründen problematisch, sondern es seien auch städtebauliche Belange zu berücksichtigen. Zudem ist in dem konkreten Fall zu klären, ob das vorhandene Bauwerk unter baulichen, insbesondere statischen Aspekten überhaupt dafür geeignet wäre.

- Der Einsatz von sogenanntem Flüsterasphalt wäre als Maßnahme denkbar und aus akustischer Sicht auch sinnvoll, wurde aber bisher vom Straßenbaulastträger mit Hinweis auf die hohen Kosten und die hohe Wartungsintensität abgelehnt.

- Eine Geschwindigkeitsreduzierung könnte eine geringe Entlastung bewirken, laut Verwaltung gibt es bisher aber keine entsprechenden Prüfanträge - zudem wäre eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung (derzeit gilt 80 km/h) sicherlich auch eine verkehrspolitische Entscheidung. Zu beachten ist dabei, dass weitere BAB-Abschnitte (BAB 100 zwischen Innsbrucker Platz und Spandauer Damm) noch höhere Lärmbelastungen aufweisen.

Die Problematik der innerstädtischen Autobahnen soll, laut Senatsverwaltung, bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans aufgegriffen werden. Es würde derzeit versucht, mit dem Straßenbaulastträger konstruktive Ansätze zu entwickeln. Derzeit ist aber noch nicht abschätzbar, ob und wie schnell dieser Weg Erfolge zeigen wird und wie sich das im konkreten Fall der BAB 103 entwickelt.

Ich verbleibe bis hierher

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Rawert