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Matthias Heider
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Frage von Max H. •

Frage an Matthias Heider von Max H. bezüglich Jugend

Hallo
Ich schreibe sie an , da wir als Hausaufgabe aufbekommen haben einen Abgeordneten aus unserer Nähe etwas über Politik zu fragen
Mene Frage ist nun was mit den Flüchtlingen passiert die aus einem Kriegsland kommen und dort schlimme Sachen gemacht haben wie zb Raub oder Körperverletzung werden die dann einfach in ihr Land zurück geschickt und ihrem Schicksal überlassen oder was passiert mit denen?

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Antwort von
CDU

Lieber Max,

vielen Dank für Deine Nachricht vom 15.10.2017. Ich freue mich, dass Du Dich mit Deiner Frage an mich gewandt hast!
Jede Straftat in Deutschland wird von deutschen Behörden verfolgt. Polizei und Justiz machen dabei keine Unterschiede bei Tatverdächtigen bzw. Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz. Denn niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Das gilt auch für Asylbewerber. Aber auch bei dem Strafvollzug macht unser Grundgesetz keinen Unterschied, ob es sich um einen Deutschen oder um einen Asylbewerber handelt. Beide werden bestraft, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Abstammung.
Wird ein Asylbewerber verurteilt, kommt es auf die Höhe der Strafe und die Art des Verbrechens an, ob er abgeschoben werden kann. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verhängt worden ist. Bei Drogendelikten und Einbruch reicht auch schon eine Haftzeit von zwei Jahren. Hat ein Asylbewerber eine Körperverletzung oder ein Sexualdelikt begangen oder einen Polizisten angegriffen, kann schon eine Abschiebung vorgenommen werden, wenn nur eine Freiheitsstrafe verhängt worden ist.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass nicht in jedes Land abgeschoben werden darf. Es gibt einige Länder, in die wir nicht abschieben, weil es dort zu gefährlich für den Flüchtling ist. Dies bedeutet für den Verurteilten jedoch nicht, dass er von seiner Strafe befreit ist und nicht in ein deutsches Gefängnis muss. Kann ein verurteilter Asylbewerber nicht abgeschoben werden, so muss er in einem deutschen Gefängnis seine Strafe absitzen.
Hat ein Asylbewerber eine Straftat jedoch in seinem Heimatland oder einem anderen Land begangen, ist alles etwas schwieriger. Das deutsche Strafrecht wird nur in Deutschland angewandt und ist nur innerhalb der Landesgrenzen von Deutschland gültig. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen, wie es trotzdem zu einer Strafverfolgung kommen kann. Hat ein ausländischer Täter in einem anderen Land eine Straftat verübt, die auch in Deutschland unter Strafe steht, so kann der Täter an das Land ausgeliefert werden. Dafür muss sich der andere Staat an den Deutschland wenden und ein Auslieferungsgesuch stellen. Oft gibt es dafür Abkommen zwischen den einzelnen Staaten. Sind die Voraussetzungen dann erfüllt, kann der Täter dann in das andere Land ausgeliefert werden. Die Auslieferung erfolgt aber nicht, wenn dem Straftäter im ersuchenden Staat die Verfolgung wegen seiner politischen Anschauungen, wegen seiner Rasse, Religion oder Ähnlichem droht. Ebenso wird nicht ausgeliefert, wenn dem Täter im ersuchenden Staat die Todesstrafe droht. Hier muss der ersuchende Staat zusichern, dass entweder die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt werden wird. Es wird also nicht in jedes Land eine Auslieferung vorgenommen. Gerade in Kriegsländern kann eine Verfolgung oft nicht ausgeschlossen werden, sodass eine Auslieferung nicht zustande kommen kann. Auch hier werden die straffälligen Ausländer nicht einfach in ein Land geschickt, in dem sie möglicherweise vom Tod bedroht sind.
Etwas anders sieht es aus, wenn Straftaten verübt worden sind, bei denen es sich um Kriegsverbrechen oder um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Das sind Straftaten, die besonders schwer sind, beispielsweise der systematische Menschenhandel. Diese Straftaten werden oft weltweit verfolgt und finden auch internationale Anwendung weitestgehend unabhängig von Landesgrenzen. Diese Verbrecher werden, sofern sie nicht von nationalen Gerichten verfolgt werden, vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt und verurteilt. Die verhängten Strafen, werden dann von einem Staat der dem Internationalen Strafgerichtshof angehört vollstreckt.
Bei der Verfolgung von Straftaten von Asylbewerbern ist also sichergestellt, dass die verhängten Strafen vollzogen werden. Jedoch ist auch sichergestellt, dass die Verurteilten sicher sind vor der Todesstrafe und politischer und rassistischer Verfolgung.
Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten und wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Hausaufgabe und in der Schule!

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider