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Frage von Thomas W. •

Frage an Matthias Heider von Thomas W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Helder,

auf Grundlage des bereits veröffentlichten Netzentwicklungsplans soll in Kürze über den Bundesbedarfsplan abgestimmt werden. Es ist geplant, einen Konverter zur Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom in Meerbusch-Osterath zu bauen. Hierzu soll ein riesiges Gebäude mit einer Grundfläche von 200 x 100 m und einer Höhe von 20 – 30 Metern errichtet werden. Der Konverter soll direkt an ein Wohngebiet angrenzen. Gegen diese Pläne des Netzbetreibers Amprion gibt es laut Aussagen der Bundesnetzagentur rund 2.000 Einwände von Osterather Bürgern. Trotz dieser Vielzahl von Einwän-den verkündet die Bundesnetzagentur, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Einwände nicht berücksichtigt werden sollen. Wie stellen Sie nach dieser Aussage sicher, dass das von Ihnen zu verabschiedende Gesetz (Bundesbedarfsplan) alle maßgeblichen Gesichtspunkte berücksichtigt?

Sollte nicht nach den Erfahrungen mit “Stuttgart 21“ sichergestellt werden, dass politische Entschei-dungen zu Großprojekten zukünftig transparenter gestaltet werden? Im EnWG ist doch aus genau diesem Grund die Beteiligung der Bürger und eine umfangreiche Umweltprüfung vorgeschrieben worden. Beides ist aus meiner Sicht nicht durchgeführt worden. Nur durch Zufall wurden zwei Bürger mit entsprechenden Fachkenntnissen auf das Vorhaben aufmerksam. Entspricht dieses Vorgehen Ihrer Vorstellung von einem transparenten Verfahren? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Entscheidung über die Unterbrechung der HGÜ-Trasse in Meerbusch-Osterath und den vorgesehe-nen Konverterstandort vertagt und die unterbliebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung vor einer endgültigen Entscheidung nachgeholt wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wolfgramm,

haben Sie Dank für Ihr Schreiben vom 8.12.2012 zum Konverterstandort Meerbusch Osterath. Aufgrund der andauernden Beratungen zum Bundesbedarfsplangesetz im Wirtschaftsausschuss habe ich mich entschlossen, Ihnen erst nach der Abstimmung zu diesem Gesetz zu antworten. Das zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Bundesbedarfsplangesetz) wurde am 25. April 2013 vom Plenum des Deutschen Bundestages angenommen.

Aus meiner Sicht ist es ausgesprochen wichtig, die Sorgen der Betroffenen vor Ort im Zuge der Energiewende sehr ernst zu nehmen. Deshalb haben wir uns mit der von Ihnen aufgeworfenen Problematik umfassend im Wirtschaftsausschuss beschäftigt. Im Zuge der Beratungen zum Bundesbedarfsplangesetzes ist insbesondere auch am Beispiel des Netzverknüpfungspunktes Meerbusch Osterath die Fragestellung des Standortes von Konvertern intensiv diskutiert worden. Hierzu wurden die Sachverständigen in der Anhörung des Wirtschaftsausschuss am 15.04.2013 ausführlich befragt.

Uns ist wichtig, dass in den Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der konkreten Suche nach einem geeigneten Konverterstandort ein Höchstmaß an Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Prüfung möglicher Alternativen gewährleistet wird. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz ist zwar der Netzverknüpfungspunkt gesetzlich verbindlich festgelegt, aber eben gerade nicht der Standort von Nebenanlagen und so auch der Konverter. Der Standort von Nebenanlagen kann somit auch mehrere Kilometer von dem verbindlichen Netzverknüpfungspunkt entfernt liegen.

Diese gesetzliche Klarstellung ist ein wichtiger Beitrag zur notwendigen Akzeptanz für den Netzausbau im Rahmen der Energiewende.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Heider MdB