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Matthias Heider
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Frage von Erwin S. •

Frage an Matthias Heider von Erwin S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Heider,
in diesem Jahr erhalten Sie eine Diätenerhöhung von 292,-€,
der Durchschnittsrentner bekommt für den gleichen Zeitraum 9,- € Erhöhung.
Ich will keine Neiddebatten aufkommen lassen, aber halten Sie diesen Zustand für sozial, christlich und gerecht? Sie bekommen also das 33-fache eines Rentners und im nächsten Jahr wieder.
Dies ist ein unerträglicher Zustand.
Durch die prozentualen Erhöhungen geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander, hier muß daher mit Sockelerhöhungen gearbeitet werden.
Was werden Sie hier tun?
Die diesjährige Rentenerhöhung zum 1. Juli beträgt 3,1%, der Riesterfaktor kürzt die Rente um 0,64%, der Nachhaltigkeitsfaktor um weitere 0,46% und ein weiteres 1% wird mit ausgefallenen Kürzungen abgezogen.
Es werden dem Rentner also 2,1% Rente in diesem Jahr abgezogen, ohne Kürzungen hätte er fast 30,-€ Erhöhung bekommen.
Im Grund ist ja Frau v.d. Leyen für dieses Thema zuständig, aber sie beantwortet keinerlei Fragen auf ihrer Seite.
Sicher treffen Sie Herr Dr. Heider Frau v.d. Leyen in Berlin mal und klären bitte warum keine Fragen von ihr beantwortet werden und wie die Rentensituation verbessert werden kann. Bitte berichten Sie über das Ergebnis.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit frendlichem Gruß aus Ihrem Wahlkreis.

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Sehr geehrter Herr Siepmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetewatch.de.

Die Rentenzahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung richten sich gemäß dem Prinzip der dynamischen Rente nach der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung sowie den individuell eingezahlten Beiträgen. Allerdings kann kein umlagefinanziertes Rentensystem der Welt es auf Dauer verkraften, wenn immer weniger Beitragszahler für immer mehr Beitragsbezieher aufkommen müssen. Deshalb ist gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz für die Gesetzliche Rentenversicherung bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen soll. Um dies zu erreichen, sorgen die Berücksichtigung der Aufwendungen für die private Altersvorsorge und seit 2005 der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor dafür, dass das Verhältnis von Beitragszahlern und –beziehern in der Rentenformel berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Heider MdB

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CDU

Sehr geehrter Herr Siepmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetewatch.de.

Die Rentenzahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung richten sich gemäß dem Prinzip der dynamischen Rente nach der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung sowie den individuell eingezahlten Beiträgen. Allerdings kann kein umlagefinanziertes Rentensystem der Welt es auf Dauer verkraften, wenn immer weniger Beitragszahler für immer mehr Beitragsbezieher aufkommen müssen. Deshalb ist gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz für die Gesetzliche Rentenversicherung bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen soll. Um dies zu erreichen sorgen die Berücksichtigung der Aufwendungen für die private Altersvorsorge und seit 2005 der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor dafür, dass das Verhältnis von Beitragszahlern und -beziehern in der Rentenformel berücksichtigt wird.

Neben diesen strukturellen Effekten, greift zudem noch die Entscheidung der Bundesregierung von 2009, die Renten künftig durch eine Schutzklausel nicht mehr zu mindern, auch wenn die Löhne fallen. Da dies in der zurückliegenden Wirtschafts- und Finanzkrise der Fall war, werden die ausgefallenen Minderungen nun mit den anstehenden Erhöhungen verrechnet. Da sich der aktuelle wirtschaftliche Aufschwung auch in den Tarifabschlüssen und Löhnen der Arbeitnehmer niederschlägt, werden auch die Rentnerinnen und Rentner weiter profitieren. Darüber hinaus leite ich Ihre Fragen gerne an Ministerin Dr. Ursula von der Leyen weiter.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung hängt ebenfalls mit der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung zusammen. Der Bundestag hat entschieden, dass sich die Abgeordnetenentschädigungen an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeisten und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten als Bezugsrahmen orientieren sollen.

Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird die Bezugsgröße nicht erreicht. Nimmt man die Vorgaben zur Ausstattung der Abgeordneten und den selbst gewählten Bezugsrahmen ernst, sind gelegentliche Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung die logische Folge. Dass dies nicht automatisch erfolgt, sondern durch den Deutschen Bundestag jeweils beschlossen werden muss, erhöht die Transparenz und bietet die Chance, das System der Abgeordnetenentschädigung zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Heider MdB