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Matthias Gastel
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Frage von Uwe M. •

Frage an Matthias Gastel von Uwe M.

Sehr geehrter Herr Gastel,

Ich habe Themenüberschrift "Minderheitenrechte im Bundestag" genommen, weil "parlamentarische Kontrolle" nicht auswählbar war.

in der bürgerlichen Presse ist ein sehr detaillierter Artikel über mutmaßlich von Deutschland (US-Stützpunkt) aus gesteuerten Drohneneinsätzen mit gezielten Tötungen erschienen. Darin wird beschrieben, wie die Opposition versucht, die Bundesregierung dazu zu bringen Verantwortung zu übernehmen. Am Schluss wird gefragt, ob parlamentarischen Kontrolle noch funktioniert.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/drohnen-krieg-ramstein-toetung-bundesregierung

Frage: In wieweit sehen Sie hier die Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle gegeben und wo sehen Sie Verbesserungsbedarf? Anhand der in diesem Artikel öfter erscheinenden Antworten der Bundesregierung ist erkennbar, welche Art von Antwort ich nicht haben möchte.

Hinweis: Die parlamentarische Kontrolle ist aus meiner Sicht eine der wichtigsten Aufgaben der Abgeordneten, auch wenn sie den Regierungsparteien angehören bzw. sich als regierungsfähig erweisen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mannke,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Themen Drohneneinsätze und parlamentarische Kontrollrechte.

Den Einsatz bewaffneter unbemannter Flugsysteme, so genannter "Drohnen", bspw. durch die USA jenseits bewaffneter Konflikte halte ich für völker- und verfassungsrechtlich fragwürdig. Wie aus dem von Ihnen erwähnten Zeitonline-Artikel hervorgeht, hat meine Fraktion in diesem Zusammenhang zahlreiche kritische Fragen an die Bundesregierung gerichtet und deutlich gemacht, dass die deutsche Bundesregierung ein solches Handeln, auch und insbesondere eines so wichtigen Partners wie der USA, nicht einfach kommentarlos hinnehmen darf. Vielmehr muss sie sich dafür einsetzen, dass von deutschem Boden keine völkerrechtswidrigen Akte vollzogen werden und keine Angriffe mittels bewaffneter Drohnen außerhalb bewaffneter Konflikte von Deutschland aus befehligt und durchgeführt werden.

Unsere parlamentarischen Anfragen hat die Bundesregierung leider ausweichend oder überhaupt nicht beantwortet und, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, in einigen Fällen sogar die Unwahrheit gesagt. Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihre Besorgnis bezüglich der Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle und setzen uns für eine intensivere und wirksamere Kontrolle der Geheimdienste ein. Die parlamentarischen Kontrollrechte müssen grundsätzlich reformiert und gestärkt werden. Künftig sollten beispielsweise die verschiedenen Kontrollgremien des Bundestages zu einem starken Kontrollausschuss für geheime Überwachungsmaßnahmen gebündelt werden. Eine schuldhafte nicht-Unterrichtung dieses Gremiums durch die Geheimdienste müsste als Dienstvergehen geahndet werden. Auch Falschaussagen der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag sollten als förmliche Dienstvergehen geahndet werden können. Zudem sollten die bestehende Rechte der Nachrichtendienste zur Verweigerung von Auskünften bzw. Akteneinsicht gestrichen werden. Weitere Informationen zu unseren Positionen und Forderungen können Sie auch unserem Fraktionsbeschluss „Für eine Zäsur der Deutschen Sicherheitsarchitektur“ entnehmen: http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Geheimdienste.pdf

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben, bedanke ich mich nochmals für Ihr Interesse und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel, MdB

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