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Mathias Faber
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Frage von Christian B. •

Frage an Mathias Faber von Christian B. bezüglich Soziale Sicherung

Herr Faber,

"die Förderung deutscher Familien" hat für Sie als "inländerfreundlicher" Republikaner laut www.rep-rp.de "oberste Priorität".
Ungerecht finden Sie, dass unsere ausländischen Mitbürger Sozialleistungen erhalten (siehe Frage von Frau Ahrens); mit folgender Begründung:

Zitat: "Dreiviertel der in unserem Land lebenden Ausländer tragen nichts zum System sozialer Solidarität bei. Sie leben entweder von arbeitenden Familienangehörigen, von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder von anderen, auch illegalen Tätigkeiten."
Ist diese Darstellung repräsentativ? Die drei Viertel sind wohl zum größten Teil Mütter und Kinder.
Abgesehen davon: Als "deutscher" Berufseinsteiger genieße ich auch sofort die Leistungen meiner Krankenkasse - ohne vorher etwas einbezahlt zu haben.
Warum sollte dann unterschieden werden, wenn andere in eine Notlage kommen?

Kriminelle ausländische Mitbürger wollen Sie abschieben.
Aber was machen Sie mit kriminellen Deutschen?
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Sind wir Deutschen besser zu stellen als andere, die mit uns leben?
Warum üben Sie Desintegration und keine Integration?

Und eine Sache möchte ich hier noch ansprechen, weil viele Rechtspopulisten den Begriff so gerne verwenden und für sich nutzen.
Wenn Sie einen ausländischen Mitbürger schon fälschlicher Weise als Gast bezeichnen, dann denken Sie bitte auch an folgendes:

In Mainz ist ein Gast immer noch jemand, den man gerne empfängt.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Bareis

Portrait von Mathias Faber
Antwort von
REP

Sehr geehrter Herr Bareis,

unser Sozialstaat hat die Verpflichtung deutschen Staatsbürgern in Not zu helfen. Wir Republikaner unterstützen dies ausdrücklich. Eine derartige Solidargemeinschaft ist nicht grenzenlos zu erweitern, denn dann funktioniert das System nicht mehr. Weil jedoch in der Vergangenheit jeder Asylbewerber und sonstige Zuwanderer aus dem deutschen Sozialsystem versorgt wurde, kollabiert der Sozialstaat.

Kriminelle deutsche Staatsbürger sind genauso zu behandeln, wie ausländische. Natürlich kann der Staat keine deutschen Staatsbürger ausweisen, diese haben ihre Strafe im eigenen Land abzusitzen. Bei ausländischen Straftätern kommt hinzu, daß diese im Gastland straffällig geworden sind und damit ihr Gastrecht mißbraucht und verwirkt haben. Uns Republikaner sind Gäste immer willkommen, die sich in Deutschland auch benehmen und unsere Gesetze akzeptieren.

Gäste geniesen auch das Gastrecht bzw. Schutz in jeglicher Hinsicht. Wir brauchen aber keine Gäste, die dauerhaft auf Kosten ihres Gastgebers hier leben.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtrat Matthias Faber