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Martina Stamm-Fibich
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Frage von Petra B. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Petra B. bezüglich Familie

Guten Tag,

ich arbeite im Sozialdienst einer Erlanger Klinik. Mit Sorge betrachte ich die immer größer werdende Anzahl von versorgungs -und pflegebedürftigen Senioren. Die ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime sind an ihren Kapazitätsgrenzen. Was gibt es für Pläne um die Versorgung in diesem Bereich auszubauen und zu verbessern?

Mit freundlichen Grüßen

P. B. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B. S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Pflege.

Unsere Gesellschaft wird immer älter und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt kontinuierlich an. Deshalb brauchen wir dringend ein Gesamtkonzept Pflege. Damit müssen wir für Pflegebedürftige die Unterstützung und Sicherung der Teilhabe ausweiten, Pflegepersonen weiter entlasten, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen, gute Arbeit für Pflegefachkräfte gewährleisten und die Pflegeinfrastruktur ausbauen.

Pflegepolitik geht uns alle an. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In unserer Gesellschaft darf niemand, der pflegebedürftig geworden ist, abseits stehen, sondern muss sich auf die Solidarität der jüngeren und insbesondere der stärkeren Nicht-Pflegebedürftigen in unserer Gesellschaft verlassen können.

Die Potenziale der Familien, der Nachbarschaften, des ehrenamtlichen Engagements müssen gestärkt und mit professionellen Pflege- und Betreuungsstrukturen verknüpft werden. Auch die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund müssen in der Hilfeplanung besser berücksichtigt werden. Es bedarf einer umfassenden sozialräumlichen Koordinierung und Gestaltung, damit sowohl das Wohnumfeld als auch ambulante Betreuungsformen und Hilfeangebote den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vor Ort entsprechen.

Wir brauchen eine Reform der Pflegeversicherung, mit der die Grundlage für einen umfassenden, ganzheitlichen Ansatz gelegt wird und wir uns in unserer älter werdenden Gesellschaft auf die Unterstützung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen und insbesondere auf die steigende Zahl von an Demenz erkrankter Menschen einstellen. Außerdem ist eine nachhaltige und solidarische Finanzierung der Pflege eine wichtige Voraussetzung dafür, dass neue, gute und sichere Arbeitsplätze im Bereich der Pflegedienstleistungen entstehen können. Deshalb setze ich mich als sozialdemokratische Gesundheitspolitikerin für die Einführung der paritätischen Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege ein. Unser Konzept der paritätischen Bürgerversicherung können Sie hier nachlesen: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/12990-20161214.pdf

Neue Wohnformen wie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Mehrgenerationenwohnen mit vielfältigen Betreuungsangeboten und Lebensformen müssen stärker gefördert werden, insbesondere in Hinblick auf Angebote für dementiell Erkrankte.

Jeden Tag leisten die Pflegekräfte in Krankenhäusern, in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege unendlich viel für die Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Eine gute Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen ist ein Grundpfeiler in der Gesundheitsversorgung.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte in der Pflege mehr Anerkennung und eine gerechte Bezahlung erhalten. Deshalb haben wir mit dem Pflegestärkungsgesetz I die Tarifentlohnung von Pflegekräften gestärkt. Außerdem haben wir durch die Finanzierung von rund 45.000 Betreuungskräften dafür gesorgt, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger entlastet werden. Das Pflegestärkungsgesetz II sieht vor, bis zum Jahr 2020 den Personalbedarf zu ermitteln und die Personalausstattung anzupassen. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz haben wir ermöglicht, dass 6.350 zusätzliche Pflegekräfte eingestellt werden können.

Das wichtige Thema Pflege nimmt auch in unserem SPD-Regierungsprogramm 2017 – 2021 eine zentrale Position ein (Seite 41):

„Wir setzen uns für mehr und besser bezahltes Pflegepersonal in Krankenhäusern ein. Deshalb wollen wir verbindliche Personalstandards umsetzen. Der Pflegeberuf muss gerecht bezahlt, flexibler wahrnehmbar und mit mehr Aufstiegschancen versehen werden. Wir werden die aktuellen Arbeitsbedingungen von Pflegehilfskräften und -fachkräften diskutieren und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes erarbeiten.

Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und einen leichteren Zugang zu Ausbildung und Studium. Das Pflegeberufegesetz ist dazu ein wichtiger Beitrag. Gut ausgebildete Pflegekräfte sorgen für eine kultur- und geschlechtersensible Pflege. Eine gute und sichere Versorgung für Patientinnen und Patienten gibt es nur mit ausreichend Personal. Altenpflegerinnen und Altenpfleger und Beschäftigte in der Pflege leisten eine anspruchsvolle und schwere Arbeit, die besser anerkannt werden muss.

Wir werden ein Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege umsetzen, um kurzfristig Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen.“

Wir werden die aktuellen Arbeitsbedingungen von Pflegehilfskräften und –fachkräften diskutieren und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes erarbeiten. Das Pflegeberufegesetz ist dazu ein wichtiger Beitrag. Eine gute und sichere Versorgung gibt es nur mit ausreichend Personal. Ich begrüße, dass bis 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Bemessung von Personalbedarf in Pflegeeinrichtungen entwickelt wird.

Wir setzen uns für eine Beschäftigungspolitik ein, durch die soziale Dienstleistungen gestärkt werden. Die Träger, Dienste und Einrichtungen sind ebenso in der Verantwortung wie Bund, Länder und Kommunen. Denn die öffentliche Hand legt Rahmenbedingungen sowie die finanzielle Ausstattung fest. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales notwendig. Das wäre ein wesentlicher Baustein um den Pflegeberuf attraktiver machen. So wollen wir die von Ihnen zurecht befürchteten Kapazitätsprobleme bekämpfen.

Auch die Pflege durch Angehörige wollen wir erleichtern und planen die Familienarbeitszeit für Pflegende einzuführen. Wer Angehörige pflegt, braucht mehr Zeit für Zuwendung und oft auch finanzielle Unterstützung. Wir ermöglichen Menschen, die Familienmitglieder pflegen, eine Freistellung von der Arbeit mit Lohnersatzleistung. Pflegende Angehörige können ihre Arbeitszeit für bis zu drei Monate ganz oder zum Teil reduzieren und erhalten in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung, die sich in Höhe und Umfang am Elterngeld orientiert. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber hinaus länger ihre Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen verringern möchten, erhalten sie das Familiengeld für Pflege. Es beträgt 150 Euro monatlich und wird für Beschäftigte gezahlt, die 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten; das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Stellungnahme Ihre Entscheidung bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag, den 24.09. erleichtert zu haben. Ich lade Sie herzlich dazu ein in den letzten Tagen des Wahlkampfs auch mit mir persönlich ins Gespräch zu kommen. Die Termine meiner Wahlkampfveranstaltungen finden Sie auf meiner Facebook-Seite unter: https://www.facebook.com/martina.stammfibich/

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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