Portrait von Martina Stamm-Fibich
Antwort von Martina Stamm-Fibich
SPD
• 13.01.2023

Ich sehe in der Bezeichnung freiwillig Versicherte keinen Widerspruch. Denn freiwillig bedeutet, dass sich die betroffene Person entschieden hat, freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

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