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Martina Koeppen
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Frage von Thomas C. •

Frage an Martina Koeppen von Thomas C. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Koeppen,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 5. Februar d. J.. Besonders freut mich Ihr Hinweis auf die gesetzliche Zwischenvermietungspflicht bei geplanten Um- und Neubaumaßnahmen.

Nochmals zur sog. Ersatzneubauförderung: Sollten aus Ihrer Sicht derartige Neubauten auch gefördert werden, wenn ein Vermieter infolge schuldhaft verursachten Sanierungsstaus das Altgebäude nicht mehr gewinnbringend vermieten kann? Oder sollte die Förderung nur erfolgen, wenn einem Vermieter trotz Sanierungsbemühungen in der Vergangenheit der Erhalt des Altgebäudes nicht mehr zuzumuten ist?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Cirsovius

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Sehr geehrter Herr Cirsovius,

bei der Förderung von Neubauten wird meines Wissens nicht erfasst, aus welchen Gründen ein eventuell auf dem Grundstück vorhandenes abzubrechendes Gebäude abgängig ist.
Das Statistikamt verzeichnete in 2010 lediglich 216 Wohnungsabrisse (wobei nicht alle Wohnungsabgänge erfasst werden, etwa wenn zwei Wohnungen zu einer zusammen gelegt werden). Bei dem von Ihnen beschriebenen Problem handelt es demnach eher um Einzelfälle. Ich halte es für wenig wahrscheinlich, dass ein Hausbesitzer sein Gebäude bewusst verkommen lässt, weil er darauf spekuliert, eine höhere Neubauförderung zu erhalten. Kein Hausbesitzer, der heute diese Strategie verfolgen würde, könnte in ein paar Jahren noch sicher sein, dass die heutigen Förderrichtlinien dann noch gültig wären. Und bis ein Gebäude als abgängig eingestuft wird, fallen zusätzlich erhebliche Einbußen bei Mieteinnahmen an. Ich vermute außerdem, dass ein wie von Ihnen beschriebener "schuldhaft verursachter Sanierungsstau" nur schwer nachweisbar ist und kann mir nicht vorstellen, wie die Wohnungsbaukreditanstalt dies rechtssicher bei jedem Förderantrag überprüfen sollte ohne dass ein enormer bürokratischer Aufwand entstünde. Das von Ihnen beschriebene Problem ist sehr theoretisch hergeleitet, konkrete Fälle sind mir nicht bekannt. Aktuell sehe ich hier daher keinen Handlungsbedarf zur Änderung der Förderrichtlinien.
Ich hoffe jedoch, dass sich durch das strengere Wohnraumschutzgesetz in Zukunft weniger Immobilien überhaupt in einen verwahrlosten Zustand geraten. Denn die beste Garantie für den Erhalt von Wohnraum ist immer noch eine vernünftige Nutzung.

Mit besten Grüßen,
Martina Koeppen

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