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Martin Schulz
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Frage von Elke M. •

Frage an Martin Schulz von Elke M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schulz,
ist es korrekt, dass die Hundetötungen in Rumänien auch von Fördergeldern der EU finanziert werden? Wenn ja, wie ist das zu rechtfertigen und welche Möglichkeiten gibt es dies zu unterbinden.
50 EURO pro Hund sollen üblich sein...
Ich würde mich freuen, wenn Sie hierzu Stellung nehmen da das Thema Tierschutz für mich auch einen sehr hohen Stellenwert für die Europawahl im Mai hat. Danke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mönch,

vielen Dank für Ihre Frage zur EU-Finanzierung von Tierschutz in Rumänien.

Ich kann Ihnen versichern, dass das Europäische Parlament großen Wert auf den Tierschutz legt und sich der in einigen Mitgliedstaaten bestehenden Probleme bei der Kontrolle von Haustierpopulationen bewusst ist. Infolge einer Verschlechterung der Situation in Rumänien Ende letzten Jahres haben Bürger mehrerer Mitgliedstaaten gegen die Vorgehensweisen heftig protestiert. Die bei dem Europäischen Parlament eingegangenen Beschwerden wurden als Petition unter der Nummer 1561/2013 registriert. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission unter Aktenzeichen CHAP(2013)3076 die an sie gerichteten Beschwerden eingetragen und eine Antwort im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Schutz streunender Hunde ist auch Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Anfragen einschließlich der von Ihnen angesprochenen angeblichen Verwendung von EU-Fördergeldern für die Populationskontrolle streunender Hunde in Rumänien. Wie aus der Antwort von Kommissar Hahn ersichtlich ist, beruhend auf die Informationen der Verwaltung der Regionalprogramme für die Periode 2007-2013, beinhaltet keines der mit EU-Mitteln finanzierten Projekte spezifische Maßnahmen für streunende Hunde. In der Antwort von Kommissar Borg heißt es, dass die Zuständigkeiten der Europäischen Union der Kommission nicht ermöglichen, Programme zur Bekämpfung staunender Hunde zu finanzieren.

Auch wenn das Wohlergehen von streunenden Tieren keinen EU-rechtlichen Bestimmungen unterliegt und allein in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fällt, hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren [2012/2670(RSP)] angenommen. In dieser Entschließung wird unter anderem die Kommission dazu aufgefordert, Strategien für den Umgang mit streunenden Tieren vorzuschlagen.

Darüber hinaus hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe "Tierschutz" des Europäischen Parlaments an den rumänischen Präsidenten appelliert, unkontrollierte Tötungen von streunenden Hunden zu verhindern.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihr Interesse finden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz