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Frage von Christoph L. •

Frage an Martin Schäfer von Christoph L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer,

In anderen EU-Ländern wie z.B. Spanien und Österreich gibt es ein Gesetz, nach dem Unfallopfer automatisch Organspender sind, solange sie nicht ausdrücklich durch einen Ausweis von der Organspende Abstand nehmen. Somit gibt es humane Wartezeiten für Organempfänger.
In Deutschland ist es genau umgekehrt, da jeder seine ausdrückliche Erlaubnis zur Organspende bekunden muß. Das Ergebnis ist, dass kaum jemand einen derartigen Spenderausweis besitzt, dass die Liste der Menschen, die auf ein Organ warten eher steigt als fällt und dass damit erhebliche Kosten für die Krankenkassen anfallen, die durch etwaige Transplantationen erheblich entlastet würden.
Das Essentielle an einer derartigen Gesetzesmodifikation sollte es aber sein, das Leid der auf Spenderorgane Wartenden und ihrer Angehörigen zu mindern und potentiellen Organempfängern wieder eine ganz neue Lebensqualität zu schenken. Ich denke, dass derartiges in einem der reichsten und am weitesten entwickelsten Länder der Welt wie Deutschland möglich sein sollte.
Dieses Thema wird leider viel zu selten in der Öffentlichkeit behandelt, Tausende in Deutschland leiden jedoch unter diesem strikten Organgestzt und seinen Folgen, die auf einfachste Art und Weise zu minimieren wären.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wieso es zu diesem Thema keine Gesetztesinitiative der SPD gibt?
In Vorfreude auf Ihre Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Christoph Lang

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lang,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie die zurzeit gültige gesetzliche Regelung von Organspenden ansprechen.
Es ist in der Tat so, dass der Bedarf an Transplantationen nach wie vor viel größer ist als die Anzahl der zur Verfügung stehenden Organe und dass dies für die Menschen, die auf ein Organ warten, eine belastende Situation darstellt. Die Regelungen in den anderen europäischen Ländern sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von einer Widerspruchslösung wie in den von Ihnen genannten Ländern bis zur erweiterten Zustimmungslösung z. B. in Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden.
Die Diskrepanz zwischen der Nachfrage und der Zahl der zur Verfügung stehenden Organe in Deutschland liegt u.a. an der mangelnden öffentlichen Aufklärung. Dass nur 12 % der deutschen Bevölkerung einen Organspendeausweis bei sich tragen, macht deutlich, dass verstärkt Maßnahmen erfolgen müssen, die die öffentliche Aufmerksamkeit an diesem Thema verstärken. Sollten auch diese Maßnahmen in absehbarer Zeit keine positive Entwicklung der Organspenderzahlen bewirken, muss m.E. in Deutschland auch über andere Maßnahmen wie z.B. die Speicherung der persönlichen Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte oder aber auch über eine Widerspruchslösung diskutiert werden. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass hier wie auch bei der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen eine klare und eindeutige Gesetzeslage hergestellt werden muss, an die sich Ärzte und Angehörige verpflichtend halten müssen.
Ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass eine solche allgemeingültige Regelung, die in jedem erdenklichen Fall zum Tragen käme, sehr schwer zu formulieren ist und - ganz gleich, wie sie ausfiele - sofort auf ernst zu nehmende ethische Probleme träfe.
Das darf uns jedoch nicht davon abhalten, dennoch eine solche Lösung zu suchen und auch zu finden. Nach einigen Jahren müsste dann eine Evaluation stattfinden, um eventuelle Probleme, die erst nachträglich offenbar werden, beseitigen zu können.
Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

Martin Schäfer