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Martin Rivoir
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Frage von Sabi A. •

Frage an Martin Rivoir von Sabi A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rivior,

bei der Ausländerbehörde geht es folgendermassen zu:

Man stellt einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Der Pass wird einbehalten, bis die Ausländerbehörde den Fall bearbeitet hat. Man wird schriftlich benachrichtigt, wenn die Aufenthaltserlaubnis bearbeitet oder fertiggestellt wurde. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern.
Man erhält kein einziges Dokument wo drin steht, Pass abgegeben, Antrag gestellt. Ausländer kommen sich mit diesem Verfahrensweg sehr ausgeliefert vor, und somit kann man mit ihnen machen was man will.
Ruft man an um nachzufragen, heisst es, Sie bekommen schriftlich Bescheid.

Bitte beantworten Sie mir diese Frage, denn es ist für viele hier sehr wichtig.
Denn, wenn morgen ein Pass verloren geht, oder ein Antrag abhanden kommt, was hat der Ausländer als Beweis in der Hand, das alles fristgerecht gestellt und abgegeben wurde? Welche Rechte gibt es hier für die Ausländer?

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Antwort von
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Guten Tag,

danke für Ihre Frage. Können Sie mir sagen, in welcher Ausländerbehörde diese Vorgehensweise praktiziert wird?

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