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Frage von Petra W. •

Frage an Martin Patzelt von Petra W. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Patzelt,

in mehreren Tageszeitungen (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1095914.skurriler-prozess-euro-strafe-fuer-zerrissene-deutschlandfahne.html) wird heute über ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten berichtet. Ein Mann wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro, wegen Zitat Neues Deutschland: " »Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole« , verurteilt. Der Mann stellte das Foto einer Flagge mit abgetrenntem Goldrand online.

Unsere Kanzlerin, Frau Merkel, warf im Jahr 2013, wie hier https://www.youtube.com/watch?v=UQB9A6YhSJg zu sehen, die Deutschlandfahne weg. Niemand erstattete damals Anzeige wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Eine Deutsche Kanzlerin Merkel wirft unsere Deutsche Fahne in die Ecke und darf weiter Deutsche Kanzlerin sein.

Wird hier nicht mit zweierlei Maß Recht bzw. kein Recht gesprochen? Wie bewerten Sie diese Angelegenheiten?

Vielen Dank für Ihre Antwort
P. W.

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