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Frage von Peter C. •

Frage an Martin Körner von Peter C. bezüglich Recht

Lieber Martin Körner -

ich habe folgende Fragen (Transparency International Deutschland e.V.):

1. Welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus?

2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens/einer Vereinigung/
Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o.ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?

3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?

4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Vielen Dank für Ihre Antworten, die ich gerne der Presse zugänglich machen werde.

Mit freundlichen Grüssen
Peter Conradi

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Antwort von
SPD

Lieber Peter,

ein bisschen komisch ist es ja schon, mit Dir über das Internet zu kommunizieren. Aber gut ...
Zu Deinen Fragen:

1. Ich arbeite momentan als parlamentarischer Berater für Wirtschaftspolitik im Landtag von Baden-Württemberg. Zuvor war ich u.a. im Unternehmenskundengeschäft der LBBW (heute BW-Bank) und beim Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung tätig.

2. Ich bin ehrenamtlich tätig als Mitglied des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost (einmal im Monat Sitzung, die Vergütung weiß ich momentan nicht. Sie ist jedoch sehr niedrig (pro Sitzung unter 50 Euro).

3. Ich werde meinen Beruf nicht weiter ausüben.

4. Da ich die Verhaltensregeln noch nicht kenne und mich damit auch noch nicht auseinandergesetzt habe, kann ich diese Frage leider nicht beantworten. Sollte es um die Veröffentlichung meiner Einkünfte gehen, kann ich jetzt schon zusichern, dass ich als Mitglied des Deutschen Bundestags meine sämtlichen Einkünfte offen legen werde.

Mit freundlichem Gruß,

Martin Körner

P.S.: Es wäre schön, einmal so von Dir zu hören. Vielleicht rufst Du einfach mal
an.